Entlehnung
Entlehnung
Für die Entlehnung benötigen Siedie BOKU-Card. Von der Entlehnung ausgenommen sind: Nachschlagewerke, Fachjournale, wertvolle Bestände und Loseblatt-Sammlungen. An der Fachbibliothek kann man pro Person max. 20 Werke für 4 Wochen entlehnen. Eine zweimalige Verlängerung ist über BOKULITSEARCH möglich. Kurz vor dem vereinbarten Rückgabetermin erhalten Sie ein Erinnerungsmail. Bei Überschreitung der Entlehnfrist, fallen Mahngebühren an.
Gebühren
Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Gebühren fällig:
Die Mahngebühren betragen pro Mahnung € 2,00.
Außerdem ist ab der Überschreitung der Entlehnfrist pro Werk und Öffnungstag der Bibliothek eine Verzugsgebühr von
€ 0,30 zu entrichten.
Ersatzpflicht
Falls Ihnen ein entlehntes Werk abhanden kommt, sind Sie verpflichtet das Werk in zumindest in gleicher Auflage zu beschaffen oder bei vergriffenen Werken einen entsprechenden finanziellen Ersatz zu leisten. Um Ihnen Unannehmlichkeiten (Mahnungen, Verzugsgebühren etc.) zu ersparen, ersuchen wir Sie, sich diesem Fall umgehend mit der Fachbibliothek LAP in Verbindung zu setzen.
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