951111 Pflichtpraxisseminar - Pflanzliche Produktion (in Eng.)
- Art
- Seminar
- Semesterstunden
- 1
- Vortragende/r (Mitwirkende/r)
- Deim, Ferdinand
- Organisation
- Angeboten im Semester
- Sommersemester 2025
- Unterrichts-/ Lehrsprachen
- Deutsch
- Lehrinhalt
-
Allgemeine Information:
(1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Bachelor-Studium Agrarwissenschaften vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.
(2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens acht Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich.
(3) Die fachliche Begleitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxis-Seminars.
Ablauf:
Zur Absolvierung:
(1)Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung über BokuOnline
(2)Voranmeldung des Pflichtpraktikums, vor Absolvierung, wenn es dem Studium Agrarwissenschaften nicht eindeutig zuordenbar ist
(3)Vorlage einer Praxisbestätigung von der Praktikumsstelle (muss folgende Angaben enthalten: Anschrift des Betriebes, Datum der Ausstellung, Name der Praktikantin, des Praktikanten, Praktikumsdauer, Kurzbeschreibung der Tätigkeit (Schlagworte) sowie die Originalunterschrift des Betriebsverantwortlichen (Vorgesetzten))
(4)Mindestens 4 Doppelteilnahmen am Praxisseminar (Termine werden bekannt gegeben)
(5)Vorlage eines Praxisberichtes (ca. 5 A4-Seiten) der Ort und Art der Tätigkeit sowie etwaige Abläufe und Besonderheiten beschreibt.
(6)Bericht über die Praxis in einem 20 minütigen Vortrag mit kurzer anschließender Diskussion im Rahmen des Praxisseminars (nach Voranmeldung)
Das Pflichtpraxis-Seminar soll auch dem Austausch von Praxis-Erfahrungen zwischen den
Studierenden und insbesondere auch der vorbereitenden Information dienen.
(4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der
Praxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxis-Seminars zu wenden.
Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters /der Leiterin des Pflichtpraxis-Seminars.
(6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis wird mit dem Zeugnis über die
Absolvierung des Pflichtpraxis-Seminars bestätigt.
(7) Bei nachweislicher Absolvierung der Pflichtpraxis im nicht deutschsprachigen Ausland (Praxisbestätigung) wird das Pflichtpraxis-Seminar (3 ECTS) als fremdsprachige
Lehrveranstaltung anerkannt (§3a (4) Curriculum AW).
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- Inhaltliche Voraussetzungen (erwartete Kenntnisse)
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keine
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- Lehrziel
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Das Pflichtpraxisseminar dient zur Vor- bzw. Nachbearbeitung des Pflichtpraktikums. Die Studierenden sind in der Lage das am Betrieb Erlernte und Durchgeführte in geeigneter Weise schriftlich und mündlich darzustellen und facheinschlägig zu hinterlegen
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Noch mehr Informationen zur Lehrveranstaltung, wie Termine oder Informationen zu Prüfungen, usw.
finden Sie auf der Lehrveranstaltungsseite in BOKUonline.