Die Universität für Bodenkultur Wien widmet sich in Lehre und Forschung dem Thema Nachhaltigkeit und dem Management natürlicher Ressourcen.
Studium
Studium
Studium
Die Rechtsgrundlagen der Universität
Universitätsgesetz
UG 2002
Das Universitätsgesetz UG 2002 beinhaltet die Regelungen des Bundes für alle Ebenen der Universität. Es ist daher in drei Teile Organisationsrecht (I), Studienrecht (II) und Personalrecht (III) gegliedert.
Studierende seien insbesondere auf Teil II Abschnitt 3 des Universitätsgesetzes hingewiesen. Dieser Abschnitt trägt den Titel „Studierende“. Er beinhaltet die Paragraphen § 59 - § 71, die die Rechte und Pflichten der Studierenden, Fragen der Zulassung, Beurlaubung und Exmatrikulation regeln.
Die Themen Studienerfolg, Beurteilung und Zeugnisse werden in Teil II Abschnitt 4 des Universitätsgesetzes behandelt (§ 72 – 79)
Die weiteren Abschnitte des Studienrechts regeln Fragen der Abschüsse und der akademischen Grade (Abschn. 5, 6 und 7; § 80 - 90), sowie Belange des Studienbeitrags (Abschnitt 8, § 91 und 92).
Studienförderungsgesetz
StudFG 1992
Das Studienförderungsgesetz 1992 ist das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen.
Hauptstück I des Studienförderungsgesetzes definiert den anspruchsberechtigten Personenbereich (§ 1 - 5).
Hauptstück II des Studienförderungsgesetzes regelt alle Bereiche der Studienbeihilfe (§ 6 – 51) von den Voraussetzungen über die Anspruchsdauer, die Höhe und Berechnung der Unterstützung, sowie das Vergabeverfahren und den Bezug der Beihilfe.
Hauptstück III des Studienförderungsgesetzes beinhaltet weitere Studienförderungsmaßnahmen (§ 52 – 68), darunter die Förderungsmöglichkeiten für Auslandsstudien (§ 53 – 56d), die Leistungsstipendien (§ 57 – 61), die Förderungsstipendien (§ 63 – 67), sowie die Studienunterstützung des Bundes (§ 68).
Satzung der Universität für Bodenkultur Wien
Die BOKU Satzung beinhaltet die rechtlichen Grundsätze der Universität für Bodenkultur Wien. Die Satzung erstreckt sich auf alle Bereiche der Institution. Studienrechtliche Bestimmungen werden in den Paragraphen § 57- 102 geregelt.
In ihrer Satzung bekennt sich die BOKU zum Frauenförderungsplan der Universität für Bodenkultur (§ 105 – 137). Hier sind die Grundsätze zur Gleichbehandlung und Förderung von Frauen festgehalten.
Die Rechtsgrundlagen der Universität
Forschung
Nicht jeder Tropfen muss Trinkwasser sein
Das Projekt GAIA will Stadtbegrünung mit Regen- und Grauwasser ermöglichen. GAIA wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gefördert und in Kooperation der TU Graz und der BOKU University durchgeführt.