Laufbahnstellen und Qualifizierungsbeirat
Der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten schuf mit der Laufbahnstelle ein Karrieremodell, das an der BOKU umgehend implementiert wurde.
Die Anzahl und die fachliche Ausrichtung der Laufbahnstellen an der BOKU werden im Zuge der Personalplanung frühzeitig festgelegt. Inhaber*innen einer Laufbahnstelle erlangen durch den Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung eine Assistenzprofessur, durch das Erreichen der vereinbarten Qualifzierungsziele eine Assoziierte Professor, die durch eine entsprechende Regelung im Universitätsgesetz (§ 99 Abs. 5) organisationsrechtlich als Professur gezählt wird.
Der Inhalt einer Qualifizierungsvereinbarung und auch das Verfahren zur Besetzung einer Laufbahnstelle sind an der BOKU in einer Richtlinie geregelt:
Download: Verfahrungsrichtlinie für Laufbahnstellen
Download Standards für eine Qualifizierungsvereinbarung an der BOKU:
Weiterführende Links:
Leitfaden zur Erstellung eines Teaching Portfolios