Flächendeckende Kurzparkzonen in ganz Wien ab 1. März 2022
Flächendeckende Kurzparkzonen in ganz Wien ab 1. März 2022
Ab 1. März 2022 gilt in ganz Wien eine Kurzparkzone. Damit ist das Parken Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr kostenpflichtig. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden.
Von der Kurzparkzone ausgenommen sind nur einzelne, wenig besiedelte Gebiete.
Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohner*innen sind im eigenen Wohnbezirk und in Überlappungszonen gültig. Für Geschäftsstraßen gelten eigene Regelungen, die vor Ort ausgeschildert sind.
Nähere Infos zur Kurzparkzone, Ausnahmen und Überlappungsbereich finden Sie auf der Website der Stadt Wien.