Aufnahme

Die Zulassung gilt mit der Aufnahme als Studierende/n in den Studienservies als abgeschlossen.

Die Zulassung gilt mit der Aufnahme als Studierende/n in den Studienservices als abgeschlossen. Bei der erstmaligen Aufnahme an der Universität für Bodenkultur Wien benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Reisepass
  2. den Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife
  3. Zulassungsbescheid (Studienwerber/innen mit internationaler Vorbildung sowie Studienwerber/innen für Master- und Doktoratsstudium müssen zuerst einen Antrag auf Zulassung stellen)
  4. Sozialversicherungsnummer (nur, wenn Sie bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger versichert sind, Nachweis: e-card)

Bereits an einer anderen österreichischen Universität Zugelassene haben bei der Aufnahme in den Studienservices folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. das Studienblatt der Universität an der sie bereits sind
  2. den Studierendenausweis oder einen Reisepass
  3. den Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife
  4. einen Nachweis über die Matrikelnummer

Mitbeleger/innen benötigen:

  • Antrag auf Mitbelegung
  • Das aktuelle Studienblatt der Stammuniversität
  • Bei Studierenden eines Bachelorstudiums ist zusätzlich die Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung der STEOP oder die Vorlage des Erfolgsnachweises der positiv abgelegten Prüfungen im Umfang von mindestens 30 ECTS erforderlich.
  • Bei Studierenden eines Masterstudiums ist zusätzlich die Vorlage des Erfolgsnachweises der positiv abgelegten Prüfungen im Umfang von mindestens 30 ECTS erforderlich.
  • Die Genehmigung der Ablegung der gewählten Lehrveranstaltung/Prüfung an der BOKU für das aktuelle Semester durch das an der Stammuniversität zuständige studienrechtliche Organ (zB. StudiendekanIn, CurriculumdirektorIn, StudienprogrammleiterIn, VizerektorIn für Lehre)

Außerordentliche Studierende benötigen:

  1. Reisepass

Öffnungszeiten Studienservices

Hier können Sie einen Termin vereinbaren.

Zulassungsfrist

Die Zulassungsfrist für Bachelorstudien endet im Wintersemester am 5. September und im Sommersemester am 5. Februar. Die Zulassungsfrist für Masterstudien endet im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März.