Studienabschluss von Bachelorstudien
Studienabschluss von Bachelorstudien
Sobald alle für den Abschluss des Bachelorstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen sowie die Bachelorarbeit(en) gültig in BOKUonline aufscheinen bzw. freie Wahllehrveranstaltungen, die an anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolviert worden sind, in BOKUonline (Anerkennungen/Zeugnisnachtrag) als „Neue Leistung/Zeugnis“ erfasst worden sind, können die Unterlagen in den Studienservices eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die Änderungen betreffend Anerkennung von Leistungen, die VOR der Zulassung zum Studium absolviert worden sind: https://short.boku.ac.at/anerkennungen
Die Unterlagen für den Studienabschluss von Bachelorstudien in elektronischer Form sind gesammelt per E-Mail (studienservices(at)boku.ac.at) zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür BOKUdrive. Die Anleitung finden Sie hier.
Das Bachelorstudium wird mit dem Datum der letzten erbrachten Leistung bzw. Übernahme der Äquivalenzen laut Äquivalenzliste (Einreichdatum) gemäß Studienplan innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen geschlossen. Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums erlischt der Studierendenstatus. Die Meldung zu einem weiterführenden Masterstudium ist ab WS 2013/14 auch außerhalb der Zulassungsfrist und der Nachfrist nach dem Abschluss des Bachelorstudiums möglich. Informationen zur internen Zulassung finden Sie hier.
Bestätigung der Pflichtpraxis (vor WS 2011/12): Seit 1. Oktober 2004 sind die Vorsitzenden der Fachstudienkommissionen für die Bestätigung der Pflichtpraxis zuständig. Ab dem WS 2011/12 erfolgt die Bestätigung der Pflichtpraxis durch die Absolvierung der Lehrveranstaltung Pflichtpraxisseminar.
- Abschluss des Bachelorstudiums Lebensmittel- und Biotechnologie
- Abschluss des Bachelorstudiums Bachelorstudium Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur
- Abschluss des Bachelorstudiums Forstwirtschaft
- Abschluss des Bachelorstudiums Holz- und Naturfasertechnologie
- Abschluss des Bachelorstudiums Umwelt- und Bio-Ressourcenmanagement
- Abschluss des Bachelorstudiums Kulturtechnik und Wasserwirtschaft / Umweltingenieurwissenschaften
- Abschluss des Bachelorstudiums Agrarwissenschaften
- Abschluss individuelles Bachelorstudium
Abschlussdokumente
Sobald die amtssignierten Abschlussdokumente (Verleihungsbescheid, Abschlusszeugnis und Diploma Supplement) erstellt sind, erfolgt eine Verständigung per E-Mail.
Nach Erhalt der Bestätigung über die Eingabe des Erhebungsbogens über studienbezogene Auslandsaufenthalte UHStat2 werden die Abschlussdokumente per E-Mail zugestellt.
Vier Wochen nach Übermittlung des amtssignierten Verleihungsbescheids per E-Mail wird der Verleihungsbescheid rechtskräftig und Sie haben das Recht, den Ihnen verliehenen akademischen Grad zu führen. Wenn Sie den akademischen Grad schon früher führen möchten, melden Sie den Studienservices per E-Mail, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Der Verleihungsbescheid wird mit dem Tag Ihres Rechtsmittelverzichts gültig.
Falls Sie aus zwingenden rechtlichen Gründen eine unterschriebene Ausfertigung der Abschlussdokumente benötigen, senden Sie bitte den entsprechenden Nachweis an studienservices(at)boku.ac.at. Diese Abschlussdokumente können nicht per Post zugesendet werden und sind von Ihnen persönlich oder einer bevollmächtigten Person in den Studienservices nach Terminvereinbarung (Termin Abschluss Bachelor und Master) abzuholen.
Falls die Abschlussdokumente nicht persönlich abgeholt werden können, müssen das vollständig ausgefüllte Formular für eine Bevollmächtigung sowie ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Absolvent*innen von Bachelorstudien können auch eine Urkunde (A4-Format) inkl. Mappe zum Preis von 40 Euro erwerben. Dafür ist ein Termin zu vereinbaren: https://boku.ac.at/studienservices/terminbuchung-studienservices