Termine & Fristen
Um an der Universität für Bodenkultur ein Studium beginnen oder fortzusetzen, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Das gleiche gilt für die Einzahlung bzw. dem Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrages, die Beantragung der leistungsbezogenen Studienbeihilfe und der Beurlaubung.
Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Es beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Der Senat hat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen. Das Rektorat hat nach Anhörung des Senates für jedes Semester die allgemeine Zulassungsfrist festzulegen. In diesem Zeitraum haben StudienwerberInnen ihre Anträge auf Zulassung einzubringen und Studierende den ÖH- und/oder Studienbeitrag zu entrichten.