Englischnachweise für englischsprachige Studien

**Ab 1.1.2026 tritt die neue Richtlinie zum Nachweis von Englischkenntnissen im Rahmen der Zulassung zu Studien in Kraft:

Für Studien, bei denen die Kenntnis der englischen Sprache nachgewiesen werden muss, sind im Rahmen der Antragstellung für das beantragte Studium Sprachkenntnisse auf dem Niveau Englisch B2-C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.


Als Nachweise gelten:


a. Ein Sprachzertifikat, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre ist und aus dem sich das Sprachniveau Englisch B2-C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ergibt. Geeignete Sprachzertifikate sind jedenfalls:


• TOEFL iBT (inkl. Home Edition) – mindestens 95 Punkte
• IELTS Academic 7.0 (Papier/Computer in einem Testzentrum)
• Cambridge Advanced English – mindestens 180 Punkte/Grade C
• Cambridge Proficiency English
• TOEIC – mindestens 885 Punkte

b. Die Absolvierung der allgemeinen Universitätsreife (Reifeprüfung) im Unterrichtsfach Englisch (schriftlich oder mündlich) an einer Schule in Österreich oder Deutschland.
 

c. Der bereits erfolgte Abschluss eines zumindest dreijährigen Bachelorstudiums oder eines zumindest zweijährigen Masterstudiums, das vollständig in englischer Sprache abgehalten wurde, in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, Australien, Kanada, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten.
Eine offizielle Bestätigung, dass das gesamte Studium in englischer Sprache absolviert wurde, ist mit Stempel und Unterschrift der Bildungseinrichtung einzureichen. Nachweise über englischsprachige Lehrveranstaltungen, Austauschsemester oder Studienaufenthalte in einem englischsprachigen Land sind nicht ausreichend.