Um unsere Fluchtwege im Ernstfall freizuhalten, ist dort das Abstellen von E-Bikes sowie E-Scootern untersagt. Auf Terrassen darf nur noch elektrisch gegrillt werden, und für warme Buffets sind statt Brennpasten ausschließlich elektrische Warmhaltebehältnisse erlaubt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Keine E-Bikes & E-Scooter auf Fluchtwegen!

Akkubetriebe Geräte sind nicht nur praktisch, sie können auch zu potentiellen Gefahrenquellen werden. Entsprechende Brände von Akkus können zu erheblichen Schäden und im äußersten Fall auch zu Verletzungen führen.

Durch die rasche, starke Verrauchung können schnell die Fluchtwege unpassierbar werden. Hinzu kommt die spezielle, schwierige Brandbekämpfung. Daher ist die Lagerung, Ladung etc. von akkubetriebenen Fortbewegungsmitteln auf Fluchtwegen untersagt, um eine rasche und gefahrlose Flucht jederzeit gewährleisten zu können.

 

Grillen auf Terrassen: Nur elektrisch!

Aufgrund von Brandschutzbestimmungen sind auf Terrassen von Gebäuden ausschließlich Elektrogrills erlaubt. Kohle- und Gasgrills sind wegen der hohen Brandgefahr durch offenes Feuer verboten.

 

Warme Buffets: keine Brennpaste!

Für warme Buffets sind nur elektrische Warmhaltebehältnisse zulässig (kein offenes Feuer durch Brennpasten). Sollte dies im Ausnahmefall technisch nicht möglich sein, muss die geplante Veranstaltung rechtzeitig bei der Stabsstelle für Arbeitnehmer*innenschutz und Gesundheit gemeldet und von dieser freigegeben werden, um notwendige Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Bestellung einer Brandwache, Unterweisungen, Abschaltung von Brandmeldern etc.) zu koordinieren.


17.09.2026