Wie kann eine effektive Raumordnung den Bodenverbrauch nachhaltig reduzieren und gleichzeitig Bauland effizienter nutzen? Und welche Hürden bestehen dabei?
Mit diesen und weiteren drängenden Fragen beschäftigte sich die Bodenschutztagung am 10. Dezember 2024 im Ilse-Wallentin-Haus, zu der das Institut für Raumplanung, Umweltplanung und Bodenordnung, das Institut für Rechtswissenschaften sowie die NHP Rechtsanwälte luden.

Nach der Begrüßung durch BOKU-Vizerektor Christian Obinger ging Bundesministerin Leonore Gewessler in Ihrer Keynote auf die politischen Herausforderungen der Raum- und Bodennutzung ein.

Gernot Stöglehner vom Institut für Raumplanung, Umweltplanung und Bodenordnung an der BOKU Wien zeigte in seinem Vortrag „Zur Notwendigkeit eines quantitativen Bodenschutzziels“ die Bedrohung des Bodens durch steigende Flächeninanspruchnahme für Bau- und Ackerland auf und hob für wirksamen Bodenschutz strategisches Handeln und Zielklarheit hervor. 

Dragana Damjanovic und Paul Hahnenkamp von der TU Wien widmeten sich im Anschluss in ihrem Vortrag „Zur rechtlichen Umsetzung eines quantitativen Bodenschutzes“ Rückwidmungen und Umwidmungen in Aufschließungsgebiete sowie Bausperren als mögliche Steuerungselemente und stellten unter anderem fest, dass eine mengenmäßige Begrenzung der Flächeninanspruchnahme das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden grundsätzlich nicht verletze.

Teresa Weber von der SFU Wien beantwortete Ihr Vortragsthema „Können Steuern und Abgaben zum Bodenschutz beitragen?“ klar mit Ja und erweiterte es um die Frage der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dafür. Möglichkeiten für einen Beitrag zum Bodenschutz sieht sie in Grundsteuer sowie Leerstandsabgaben. 

Daniel Ennöckl vom Institut für Rechtswissenschaften an der BOKU Wien referierte zu „Neuen Entwicklungen zur Vertragsraumordnung“. Nach einem Einblick in die Grundgedanken der Vertragsraumordnung widmete er sich dem Spannungsverhältnis zum Verfassungsrecht. Im Hinblick auf die bisherige Rsp ist es seines Erachtens zweifelhaft, ob eine obligatorische Vertragsraumordnung vorgesehen werden kann.

Martin Niederhuber von NHP Rechtsanwälte konkludierte in seinem Vortrag „EU-Renaturierungs-VO - ein bilanzieller Ansatz zur Eindämmung des Bodenverbrauchs“, dass diese dringend notwendige Verordnung den Bodenschutz durch einen integrativen Ansatz und konkrete Zielvorgaben verfolgt.

Tagungsprogramm