Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist als „Hüter der Verfassung“ ein zentrales Organ im Institutionengefüge der Republik. Er ist das weltweit älteste ausschließliche Verfassungsgericht und feiert im kommenden Jahr seinen 100. Geburtstag.

Angesichts seiner wichtigen Funktion – so kann er etwa (einfache) Gesetze als verfassungswidrig aufheben – genießt der VfGH hohe Medienpräsenz, seine Entscheidungen sind häufig viel diskutiert. Daher verwundert es nicht, dass die Angehörigen des Departments für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zahlreiche Fragen hatten. Verfassungsrichter Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher beantwortete diese ausführlich und humorvoll; man diskutierte etwa den Bestellmodus der VerfassungsrichterInnen, den verfassungsrichterlichen Alltag aber auch die Architektur des Hauses an der Freyung. Letztere durften die Ausflug-TeilnehmerInnen in anschaulicher Weise kennenlernen: Nicht nur der beeindruckende Verhandlungssaal wurde besucht, man gewährte sogar Einblick in das „Allerheiligste“, das Sitzungszimmer der VerfassungsrichterInnen. Und dank der Offenheit Prof. Lienbachers blieben dem staunenden Publikum nicht einmal die verfassungsrichterlichen Arbeitsräumlichkeiten verborgen.

Dass zwei davon von ehemaligen Mitarbeitern des Instituts für Rechtswissenschaften, Andreas Stefan Huber und Bernhard Mittermüller, genutzt werden, war nicht nur besonders eindrucksvoll, sondern sorgte auch für kollegiale Wiedersehensfreude.