Rechte und Aufgaben des Arbeitskreises
Rechte und Aufgaben des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) im Überblick:
Die Rechte und Aufgaben des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ergeben sich aus dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, dem Universitätsgesetz, insbesondere aus den §§ 42 ff und dem Frauenförderungsplan der Universität für Bodenkultur Wien.
- Einschaltung des Arbeitskreises bei begründetem Verdacht von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts (inkl. Fälle von sexueller Belästigung), auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters sowie der sexuellen Orientierung
- Begleitung von Personalaufnahmeverfahren, Berufungs- und Habilitationsverfahren
- Recht auf Anrufung der Schiedskommission
- Recht auf Anhörung der oder des Vorsitzenden des Arbeitskreises in den Sitzungen des Universitätsrates zu Tagesordnungspunkten, die ihren oder seinen Aufgabenbereich betreffen
- Erstellung eines Vorschlages für den BOKU Frauenförderungsplan und für den BOKU Gleichstellungsplan
- Recht auf Auskunft in allen inneruniversitären Angelegenheiten
- Einsichtsrecht in alle Unterlagen und Daten über das Personal der Universität, deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben des Arbeitskreises erforderlich ist
- Beratung, Bewusstseins- und Überzeugungsarbeit sowie Entwicklung neuer Strategien in Fragen von Diskriminierung, der Gleichbehandlung, der Frauenförderung sowie bei Problemen mit sexueller Belästigung
- Weisungsfreiheit und Amtsverschwiegenheit der Mitglieder und Ersatzmitglieder
- Keine Behinderung der Mitglieder/Ersatzmitglieder des Arbeitskreises bei der Ausübung ihrer Befugnisse und keine Benachteiligung wegen dieser Tätigkeit in ihrem beruflichen Fortkommen
Sollten Sie als BOKU-Angehörige*r Interesse an einer aktiven Mitarbeit als Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen haben, bitte wenden Sie sich per Email (akglboku(at)boku.ac.at) direkt an den Arbeitskreis.