1. Die verschließbaren Garderobenschränke sind ausschließlich für die Bibliotheksbenützer bestimmt und dürfen nur für die Zeit des Aufenthaltes in der Universitätsbibliothek belegt werden.
    Die Benützung über Nacht sowie das Mitnehmen von Schlüsseln ohne Benützung ist nicht gestattet.

     

  2. Die Schlüssel werden in Selbstbedienung gegen Münzpfand (€ 2.--) entnommen. Sie sind am selben Tag vor der Schließung der Universitätsbibliothek wieder zurückzugeben.

     

  3. Gegenstände, die über Nacht in den Garderobenschränken verbleiben, werden vom Bibliothekspersonal herausgenommen und können zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr im Sekretariat der Universitätsbibliothek abgeholt werden.
    Soweit der Universitätsbibliothek keine entgegenstehenden Hindernisse bekannt sind, werden die eingezogenen Gegenstände dem Überbringer des Schlüssels ohne Prüfung seiner Berechtigung mit schuldbefreiender Wirkung ausgefolgt.

     

  4. Bei Schlüsselverlust ist Kostenersatz zu leisten.

     

  5. Die Aufbewahrung von Geld und Wertsachen sowie von verderblichen, gesundheitsgefährdenden und feuergefährlichen Stoffen in den Garderobenschränken ist verboten.

     

  6. Für Gegenstände, die in der Garderobe aufbewahrt werden, übernimmt die Universitätsbibliothek keine Haftung.

     

  7. Die Garderobe darf nur durch Personen benützt werden, die bereit sind, diese Garderobenordnung einzuhalten.

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