Informationen zur Inanspruchnahme der Open-Access-Pauschale des FWF

Ab dem 1.1.2024 ändert sich die Förderungsmöglichkeit für Open-Access-Publikationen, die im Rahmen von durch den Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) geförderten Projekten entstehen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Abwicklung für wissenschaftliche Autor*innen der BOKU nicht mehr über den FWF, sondern zentral über die Universitätsbibliothek erfolgen. Die Open-Access-Pauschale des FWF löst somit das bisherige FWF-Programm „Referierte Publikationen“ ab.
 

ABLAUF (in Abhängigkeit von der Publikation):

  • Antragslos: Artikel wird in einer hybriden Zeitschrift publiziert, für welche ein transformatives Open-Access-Abkommen von Seiten der BOKU besteht, welches bis 31.12.2024 abgeschlossen wurde. Achtung: Diese Option ist nur bis Ende 2027 möglich.
  • Antrag über Antragsformular: Für Publikationen, die in Open-Access-Zeitschriften außerhalb eines transformativen Abkommens erscheinen. 
    Beachten Sie bei der beizulegenden Originalrechnung bitte, dass die UID-Nummer der BOKU (ATU16285008) auf ihr erscheint und der Universitätsname („Universität für Bodenkultur Wien“ oder „University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna“) in der ersten Zeile der Rechnungsadresse genannt wird.

FÖRDERKRITERIEN:

  • Corresponding Author muss bei der Antragstellung auf Publikationsförderung eine aufrechte Affiliierung nach UG 2002 §94 zur BOKU haben.
  • Der Artikel erscheint in einer Open-Access-Zeitschrift, die im Directory of Open Access Journals (https://doaj.org/) (DOAJ) verzeichnet ist.
  • Eine Förderung von Publikationen in Hybrid-Zeitschriften kann nur im Rahmen von transformativen Abkommen erfolgen.
  • Der Artikel erscheint unmittelbar Open Access (ohne Embargofrist).
  • In jedem Fall ist für die Publikation die Creative Commons Attribution CC-BY-Lizenz zu verwenden.
  • Eine Rückerstattung von bereits bezahlten APCs ist nicht möglich.
  • Förderungen sind nur für Neueinreichungen möglich.
  • Der FWF wird als Fördergeber im Acknowledgement der Publikation, in der vom FWF vorgegebenen Form, genannt.
  • Der Artikel muss in einem institutionellen bzw. fachlichen Repositorium abgelegt werden.
  • Auf den Erhalt der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Einhaltung der Förderkriterien des FWF liegt in der Verantwortung der Autor*innen.
     

NICHT GEFÖRDERT WERDEN:

  • Andere mit der Publikation verbundene Kosten (z.B. page charges, colour charges, cover charges)
  • Ganze OA Bücher oder Sammelwerke

Die Richtlinie über die Förderbedingungen zur Inanspruchnahme der Open-Access-Pauschale des FWF wurde vom Rektorat am 23.01.2024 beschlossen und im Mitteilungsblatt (10.Stück vom 08.02.2024) veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universitätsbibliothek unter ub.support(at)boku.ac.at.

Antragsformular zur Inanspruchnahme der FWF OA-Pauschale