Alle wichtigen Informationen zur Studienbeihilfe findest du auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde.

Anspruch auf Studienbeihilfe

Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“.

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Studienbeihilfe.

Der Anspruch und die Höhe der Studienbeihilfe wird entweder vom Einkommen der Eltern berechnet, oder nach 4-jähriger Erwerbstätigkeit in Form eines sog. Selbsterhalterstipendiums ausbezahlt. Für Studierende mit Kind gibt es besondere Fördermaßnahmen.

Die Studienbeihilfe errechnet sich aus der Höchstbeihilfe minus Abzüge und wird 12 mal jährlich ausbezahlt.

Eine Vorberechnung über die voraussichtliche Höhe der Studienbeihilfe kannst du hier abrufen.

Die Anspruchsdauer wird mit der Mindeststudienzeit plus 1 Toleranzsemester festgestetzt (Bachelor: 6+1, Master 4+1). Die Anspruchsdauer kann unter bestimmten Umständen verlängert werden.

Fristen für die Antragsstellung

Wintersemester: 20. September – 15. Dezember

Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai

Anträge innerhalb dieser Fristen wirken zurück auf den Semesterbeginn. Damit ein Antrag als rechtzeitig eingebracht gilt, muss er spätestens am letzten Tag der Frist nachweislich zur Post gegeben werden (Datum des Poststempels).

Der Antrag auf Studienbeihilfebehörde wird bei der Studienbeihilfebehörde einzubringen und kann auch online gestellt werden. Die Formulare stehen ebenso online zur Verfügung.

Weitere Informationen bietet

das Sozialreferat der ÖH BOKU und

die Stipendienstelle