Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien
Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien
Der Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien wurde 1965 aus Anlass des 600-jährigen Bestandes der Universität Wien und des 150-jährigen Bestehens der Technischen Universität als Hochschuljubiläumsstiftung begründet. Alljährlich werden Förderungsmittel vergeben.
Diese Förderungsmittel sind ausschließlich für kleinere, selbständige wissenschaftliche Projekte insbesondere der Wiener Hochschulinstitute bestimmt. In Einzelfällen können auch wissenschaftlichen Vereinigungen oder entsprechend qualifizierten Einzelpersonen, die in Wien ansässig sind, Förderungsbeiträge zuerkannt werden. Entscheidend ist, dass eindeutig Projektcharakter vorliegt.
Die Stiftung lädt vor allem junge Wissenschafter*innen zur Bewerbung ein, bei gleichwertigen Projekten werden Anträge von jungen Wissenschafter*innen bevorzugt behandelt.
Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten oder Lehrbücher werden nicht gefördert. Auslandsaufenthalte werden nur unterstützt, wenn sie für das eingereichte Forschungsprojekt zwingend erforderlich sind.
Das Projekt muss sich nicht mit Wien beschäftigen, das wird in vielen Fällen auch nicht möglich sein, doch haben Projekte mit Wienbezug Vorrang.
Für das Jahr 2026 werden Projekte nur aus den Bereichen Ingenieurswissenschaften und Naturwissenschaften (nicht aber Projekte der Medizinischen Universität und der Veterinärmedizinischen Universität) zur Förderung angenommen.
Die Höhe der beantragten Fördersumme pro Antrag ist mit etwa 20.000 Euro begrenzt; die durchschnittlich ausbezahlte Förderung beträgt etwa 8.000 Euro.
Erforderliche Unterlagen:
- Adäquate Projektbeschreibung mit einem auch für Nichtfachleute verständlichem Resümee und Arbeitsplan (einfach)
- Detaillierte Kostenaufstellung (allenfalls unter Beigabe von Kostenvoranschlägen)
- Lebenslauf der Bewerberinnen und Bewerber
- Nachweis der einschlägigen wissenschaftlichen Qualifikation (Publikationsliste)
- Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz der Bewerberinnen und Bewerber in Wien
Alle Unterlagen sollen zusammengefasst in einer PDF-Datei (maximale Größe 20 MB, Dateiname "Familienname_Vorname_Schlagwort.pdf") eingereicht werden.
Die Projektbeschreibung soll im Umfang so gestaltet sein, dass Ausgangssituation, Vorgangsweise und Projektziel deutlich gemacht werden. Da dem Kuratorium nicht nur Fachleute angehören, sollte bei sehr fachspezifischen Beschreibungen eine allgemein verständliche Zusammenfassung beigegeben werden.
Ein Projekt kann auch von mehreren Personen gemeinsam eingereicht werden, es muss jedoch ein*e Hauptverantwortliche*r für die Abrechnung bekannt gegeben werden.Der Projektantrag kann per Online-Formular eingereicht werden.
Einreichungsschluss ist jeweils der 31. März des laufenden Jahres. Später einlangende Anträge werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
Die Beschlussfassung über die Zuerkennung von Förderungsmitteln obliegt dem Kuratorium des Fonds und erfolgt jeweils im Oktober. Die Ausschüttung erfolgt ab Dezember.
Weitere Informationen finden Sie unter Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien - Förderungsantrag - Stadt Wien
Einreichung der Bewerbungen:
Sekretariat der Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien
Telefon: +43 1 4000-84831
E-Mail: post(at)ma08.wien.gv.at