AKNÖ-Wissenschaftspreis 2013/14
Die Arbeiten müssen einen entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs sowie neue Lösungsansätze für Probleme bieten in Bezug auf „die sozialen, beruflichen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen" (AKG § 1), die in den unmittelbaren Arbeits- und Aufgabenbereich des AKNÖ fallen. Maßgeblich ist zusätzlich ein NÖ-Bezug; d. h. dass entweder - der/die Antragstellerin ArbeitnehmerIn in NÖ ist oder - der/die AntragstellerIn in NÖ einen Wohnsitz hat oder - die absolvierte Bildungseinrichtung sich in NÖ befindet oder - das Thema einen ausschließlichen oder zumindest überwiegenden NÖ-Bezug aufweist. Einreichfrist: 280214 Information: http://noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/studium/foerderung_wissenschaft/foerderung_diplom.html