Grundlage für die Vertragsprüfung

Gemäß der § 27 Richtlinie sind alle im Namen der Universität für Bodenkultur Wien abzuschließenden Drittmittelverträge einer juristischen Prüfung durch die Rechtsabteilung oder den Forschungsservice zu unterziehen.
 

  • Bitte beachten Sie, dass bei Förderzusagen/Auftragserteilung/Kooperationen die juristische Prüfung VOR Vertragsunterzeichnung zu erfolgen hat.
  • Zur Unterfertigung des jeweiligen drittmittelfinanzierten Vertrages/Anbots im Bereich Forschung sind neben dem Vizerektor für Forschung und Internationale Forschungskooperation Ihre Departmentleitung bzw. nach
    § 28 bevollmächtigte Personen Ihres Instituts bevollmächtigt.
  • Achtung: Projektleiter*innen sind nicht zur rechtsverbindlichen Unterfertigung von Verträgen/Anboten bevollmächtigt (es sei denn sie sind Departmentleiter*innen oder nach § 28 bevollmächtigt)!