Von Verträgen spricht man, wenn sich die, auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichteten Willenserklärungen von zumindest zwei Parteien decken.

Was sich in der Theorie in einem Satz einfach definieren lässt, kann im Detail und in der (Arbeits-)Praxis einige Fragen aufwerfen.
Auf den folgenden Seiten finden sich daher Informationen zur Theorie ebenso wie praxisrelevante Grundlagen betreffend z.B. die Zeichnungsberechtigung an der BOKU und die Selbstprüfung von Förderverträgen.

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