Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Mit 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum ASchG in Kraft getreten. Bereits bisher galt schon, dass die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen umfassend vor Gefahren zu schützen ist.
Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen (§ 2 Z 7 ASchG) Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen?

  • arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken.
  • psychische Belastungen sind Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses. Aber nicht alle arbeitsbedingten psychischen Belastungen müssen zu Fehlbeanspruchungen führen! Psychische Fehlbeanspruchungen entstehen dann, wenn arbeitsbedingte psychische Belastungen in ihrer Ausprägung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Beschäftigten führen.

Was müssen Betriebe tun?

  • ArbeitgeberInnen müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen gezielt verbessern.
  • Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung (Ermittlung, Beurteilung von Gefahren, Maß- nahmenfestlegung, einschließlich der Dokumentation gem. §§ 4 in Verbindung mit § 7 ASchG, und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG) ist daher zu prüfen, ob arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können. 

4 Dimensionen arbeitsbedingter psychischer Belastungen und den dazugehörigen Kategorien

Merkblatt Evaluierung Psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Die Evaluierung psychischer Belastungen nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wurde von der BOKU in Pionierarbeit bereits 2013 mit dem damaligen BGF-Projekt "Gesunde BOKU" aufgesetzt und kombiniert. Die gesetzliche Notwendigkeit einer laufenden Evaluierung konnte somit schon sehr umfassend an der BOKU vollzogen werden.


2019 fand die Evaluierung psychischer Belastungen nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz der Verwaltung statt.


Evaluierung psychischer Belastungen startet am 19. September 2023

Die Evaluierung des gesamten BOKU Personals läuft wie folgt ab:

  • anonymisiert (kein Rückschluss auf Einzelpersonen möglich, Auswertungen finden erst ab einer Gruppe von größer/gleich 7 Personen statt)
  • Ergebnisse werden einerseits in einem Einzelgespräch an die/den LeiterIn der Organisationseinheit rückgemeldet, sowie dem Gesundheitsausschuss präsentiert
  • Mit der Sicherheitsfachkraft wird ein Dokumentationssystem aufgebaut um das Maßnahmencontrolling zu erleichtern (zukünftig soll bei allen Begehungen nach ASchG auch die Evaluierung psychischer Belastungen dokumentiert werden)

Die Mitarbeiter*innenzufriedenheit wird in einem zweiten Teil der Umfrage (ebenfalls Start 19. September 2023) erhoben.

Vereinbarung Datensicherheit Evaluierung psychischer Belastungen Mitarbeiter*innenbefragung 2023