BETRIEBSRATSWAHLEN 2025
Hier finden Sie alle Informationen zur Betriebsratswahl
Nicht vergessen! Die Betriebsratswahlen finden vom 14.11. - 19.11.2025 statt.
Sie finden hier die Wahlkundmachung, mit allen relevanten Fristen und Vorschriften; Sie finden darin alle Informationen bzgl. Wähler*innenverzeichnis, Wahlvorschläge, Briefwahlantrag und alle Wahllokale.
Informieren Sie sich bitte bis zum 31.10.2025 12 Uhr ob Sie im Wähler*innenverzeichnis vermerkt sind (Orte, Zeiten und Möglichkeiten der Einsichtnahme (telefonisch oder vor Ort) sind in der Wahlkundmachung zu finden.
Für wahlwerbende Gruppen gibt es die Möglichkeit, dieses Wahlvorschlagsformular zu verwenden.
Wer ist wahlberechtigt:
Man muss am 21.10.2025 als auch an den Wahltagen zur BR Wahl Arbeitnehmende*r der BOKU sein. Weiters muss man das 16. Lebensjahr am 21.10. (Bestellung des Wahlvorstandes) vollendet haben. Auch Karenzierte bzw Mitarbeitende im Präsenz-/Zivildienst sind wahlberechtigt.
Briefwahlanträge sind bis 4.11.2025 möglich via Email an den Wahlvorstand!
Briefwahl klingt immer recht kompliziert, deshalb ein kompaktes Tutorial HIER. Dadurch dass das graue Wahlkuvert unbeschriftet und damit anonym in das Rücksende kuvert gelangt (die gelbe Wahlkarte dient dazu dass der Wahlvorstand abhaken kann, von wem das Stimmkuvert übermittelt wurde und in das Wähler*innenverzeichnis eintragen), wird dieses auch genauso in die Abstimmungsurne eingeworfen wie alle anderen. Sie müssen sich also nie darum sorgen, dass klar ist “von wem die Stimme" kommt.
WENN Sie die Briefwahlmöglichkeit wählen, bitte unbedingt darauf achten, dass Ihr Briefwahlkuvert bis zum 19.11.2025, 14.30 Uhr beim Wahlvorstand via Büro des Betriebsrates oder in einem Wahllokal einlangt (letzte Möglichkeit: Wahllokal Muthgasse 19.11.2025 8.30 - 14.30 Uhr).
WAHLLOKALE:
14.11.2025 UFT SR 14 EG 8.30-14.30 Uhr
17.11.2025 AULA SCHWACKHÖFERHAUS 8.30-14.30 Uhr
18.11.2025 AULA MUTHGASSE 8.30 - 14.30 Uhr
19.11.2025 AULA MUTHGASSE 8.30 - 14.30 Uhr
Wichtig ist, dass viele zur Wahl kommen! Egal in welcher Form: ob Briefwahl oder persönlich in die Wahllokale (alle Wahlberechtigten können in allen Wahllokalen wählen gehen, unabhängig davon an welchem Standort sie beschäftigt sind):
Ab 3.11.2025 nachfolgend freigeschaltet: Wahlwerbende Gruppen und ihre Infos.