Ab 1.4.2016 wird der Selbstbehalt für alle BVA-Versicherten auf 10% halbiert!

Die Generalversammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) hat beschlossen, den Behandlungsbeitrag zu halbieren. Dies bedeutet, dass die BVA "für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistungen" ab nächstem Monat nur mehr zehn Prozent Behandlungsbeitrag vorschreibt. (APA Meldung v. 10.3.2016)


11.03.2016