Selbstbehalt BVA wird reduziert!
Die Generalversammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) hat beschlossen, den Behandlungsbeitrag zu halbieren. Dies bedeutet, dass die BVA "für alle behandlungsbeitragspflichtigen Leistungen" ab nächstem Monat nur mehr zehn Prozent Behandlungsbeitrag vorschreibt. (APA Meldung v. 10.3.2016)
11.03.2016