BETRIEBSRATSWAHL 2020
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Am 19. November 2020 9.00-14.00 Uhr findet in der Aula der Muthgasse die BR-Wahl für das allgemeine Universitätspersonal der BOKU statt.
Wenn Sie bereits eine Briefwahlkarte beantragt haben, finden Sie hier das Tutorial. Sollten Sie trotz Briefwahlantrag am 19.11.20 zur Wahl in die Muthgasse kommen, nehmen Sie bitte die gelbe Briefwahlkarte mit.
SIE FINDEN HIER DIE OFFIZIELLE WAHLKUNDMACHUNG und nachfolgend ein paar wichtige Eckdaten:
Wahlwerbende Gruppen
Der Wahlvorstand:
In der Betriebsversammlung am 23.10. 2020 wurde der Wahlvorstand vorgestellt. Der Wahlvorstand ist für die Abwicklung der Wahl verantwortlich.
Zusammensetzung:
1. Eva Baldrian-Wagner – Vorsitzende
2. Christian Dorninger – Mitglied
3. Christian Weichhart – Mitglied
4. Gerhard Wagner – Ersatzmitglied
5. Walter Hackl – Ersatzmitglied
6. Karin Fohringer – Ersatzmitglied
Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Wahl des Betriebsrates sind jene Betriebsangehörigen, die
• Arbeitnehmer*innen im Sinne des §36 des Arbeitsverfassungsgesetzes sind;
• Am Tag der Wahl des Wahlvorstandes durch die Gruppen- oder Betriebsversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben;
• Am Tag der Wahl des Wahlvorstandes und am Tag der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind;
• Als Heimarbeiter*innen regelmäßig beschäftigt werden;
• Sich im Karenzurlaub befinden oder Präsenzdienst versehen – sind Beschäftigte im Betrieb und daher wahlberechtigt.
Wer kann gewählt werden?
Zum Betriebsrat können alle Arbeitnehmer*innen kandidieren, die
• Am Tag der Kundmachung und der Wahlausschreibung das 19. Lebensjahr vollendet haben;
• Am Tag der Wahlausschreibung mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind;
• Darüber hinaus auch alle weiteren Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht zum Nationalrat erfüllen.
Wichtige Termine/Fristen im Rahmen der Betriebsratswahl:
• 28. Oktober 2020 – Kundmachung der Wahl
• 28. Oktober – 04. November 2020 – Auflegen der Wähler*innenliste zur Einsichtnahme durch die Arbeitnehmer*innen (aufgrund der Pandemie können Sie sich gerne jederzeit an die Mitglieder des Wahlvorstandes (siehe oben) telefonisch, via Email oder persönlich (mit Terminvereinbarung) wenden um die Einsichtnahme zu erleichtern
• Bis zum 04. November 2020 – Einbringung von Wahlvorschlägen beim Wahlvorstand
• Bis zum 11. November 2020 – Einbringung von Anträgen zur Ausstellung von Wahlkarten
• 13. November 2020 – Auflegen der Wahlvorschläge, Versendung der Wahlkarten
• 19. November 2020, 9:00 – 14:00 Uhr – Wahl in der Muthgasse II, Aula
Achtung! Für Wahlkartenwähler*innen: bis 19. November 2020, bis 14:00 Uhr muss das Einlangen der Wahlkarten stattfinden (Post, Hauspost)
• 19. November 2020 – Kundmachung Wahlergebnis