Dienstzeugnisse

Das Dienstzeugnis spielt eine bedeutende Rolle im österreichischen Arbeitsrecht. Es ist ein schriftliches Dokument, das die beruflichen Erfahrungen und Leistungen von Arbeitnehmer*innen während deren Beschäftigung in einem Unternehmen oder einer Organisation zusammenfasst. Ein Dienstzeugnis kann bei zukünftigen Bewerbungen und beruflichen Entwicklungen eine entscheidende Rolle spielen.

Ein einfaches Dienstzeugnis enthält grundlegende Informationen wie den Namen, die Beschäftigungsdauer und die Art der Tätigkeit. Es enthält jedoch keine Bewertungen der Leistungen oder des Verhaltens.

Im Gegensatz dazu enthält ein sog. qualifiziertes Dienstzeugnis detailliertere Informationen über die Tätigkeiten und die Leistungen der Arbeitnehmer*innen. Es enthält eine objektive Bewertung der Arbeitsleistung, des Verhaltens und der Fähigkeiten. Ein qualifiziertes Dienstzeugnis enthält umfassende Informationen über die Dauer der Beschäftigung, die Art der Tätigkeit und eine objektive Bewertung der Leistungen und des Verhaltens der Arbeitnehmer*innen.

Ein Dienstzeugnis muss den Grundsätzen der Wahrheit, Wohlwollen und Vollständigkeit entsprechen. Es sollte eine realistische und faire Bewertung der beruflichen Fähigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers bieten, ohne dabei diskriminierende oder diffamierende Aussagen zu enthalten.

Unzulässige Beurteilungen im Dienstzeugnis: Diskriminierende Aussagen, die das Geschlecht, die ethnische Herkunft, die Religion oder andere persönliche Merkmale betreffen, sind in einem Arbeitszeugnis strikt untersagt.

Übertreibungen oder Unterbewertungen der Leistungen des Arbeitnehmers sind unzulässig. Das Arbeitszeugnis sollte eine objektive und realistische Darstellung der beruflichen Fähigkeiten und Erfolge des Arbeitnehmers bieten.

Es kann durchaus sinnvoll sein ein Zwischenzeugnis zu verlangen, solange die Stimmung noch ungetrübt ist. Für das Zwischenzeugnis gilt inhaltlich dasselbe wie für das Endzeugnis. Allerdings kann der Arbeitgeber dafür gewisse Kosten verlangen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken!

Übrigens: Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis verjährt erst nach 30 Jahren!

Sollten Sie mit dem Dienstzeugnis nicht zufrieden sein, kontaktieren Sie den Betriebsrat oder lassen Sie sich gleich von der Arbeiterkammer beraten.