Ausschreibung der Wahl zum Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal und Einreichung von Listen

Der Wahlvorstand hat die Betriebsratswahl ausgeschrieben, die Ausschreibung wurde im Mitteilungsblatt am 24.10.2016 veröffentlicht. > Kundmachung als pdf

> Kundmachung im Mitteilungsblatt Der Betriebsrat wird 16 Mitglieder (und bis zu 16 Ersatzmitglieder) haben. Einreichung von Wahlvorschlägen Wahlvorschläge, welche die WahlwerberInnen genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis spätestens 02. November 2016 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen WahlwerberInnen, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, enthalten (32). Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 20 ArbeitnehmerInnen unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von WahlwerberInnen nur bis zu einer Höhe von 10 angerechnet. Eine/r der UnterzeichnerInnen des Wahlvorschlages ist als VertreterIn desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Listenname) zu versehen.