Anforderung von Wahlkarten (Briefwahl)

Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung des Dienstes oder infolge Ausübung ihres Berufes (zum Beispiel Dienstreise oder Dienst in einer Außenstelle) an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 8. November 2016 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes, Dr. Reinfried MANSBERGER, mit kurzer Begründung, die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind.

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mit kurzer Begründung an Dr. Reinfried MANSBERGER
Vorsitzender des Wahlvorstandes
Exner Haus,
H857 Institut für Vermessung, Fernerkundung und Landinformation (IVFL)
E-Mail: mansberger(at)boku.ac.at Bitte beachten Sie:
Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt. 

Ablauf der Briefwahl

Die Wahlkarten können im Sekretariat des Betriebsrates persönlich abgeholt werden oder werden nach Absprache von einem Mitglied des Wahlvorstandes persönlich ausgehändigt. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte

  • den Stimmzettel unbeobachtet auszufüllen, dann
  • den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des Wählers/der Wählerin schließen lassen, zu geben,
  • diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und
  • diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln.

Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am Donnerstag, 17. November 2016, 14.00 Uhr, beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Die Wahlkarten sind mit dem voradressierten Kuvert per Post oder Hauspost an Dr. Mansberger (Wahlvorstand) zu senden - bitte Postlaufzeiten berücksichtigen. Es ist auch möglich, dass ein/e Beauftragte/r die abgegebenen Stimmen (müssen aber im Kuvert sein!!!) übernimmt und sie gesammelt dem Wahlvorstand bis spätens 17.11.2016, 14.00 Uhr übergibt.