BOKU BR wiss. / Wahlberechtigung f. d. BR-Wahl am 1./2.12.2004
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals, d.h.:
- die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren;
- die Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb.
wenn sie am Tag der Betriebsversammlung (28.10.2004) sowie an den Wahltagen (1. und 2. 12. 2004) an der BOKU in entsprechender Verwendung beschäftigt sind. Neben den bisherigen ProfessorInnen, Ao. ProfessorInnen, Universitäts- und VertragsassistentInnen sowie den nach dem UG 2002 neu angestellten ProfessorInnen und AssistentInnen zählen dazu auch an der BOKU angestelltes wissenschaftliches Drittmittelpersonal, LektorInnen (mit Dienstvertrag) und TutorInnen. Nicht wahlberechtigt sind WerkvertragsnehmerInnen und externe DozentInnen ohne BOKU-Dienstverhältnis.
Auflegung des Wählerverzeichnisses
Die Liste der Wahlberechtigten liegt samt einem Ausdruck der Betriebsrats- Wahlordnung bis zum 15. November 2004 im Büro der Kollegialorgane, Gregor Mendel-Haus, Zimmer 2.43, auf. Weitere Exemplare des Wählerverzeichnisses liegen bei Ao. Univ-Prof. Dipl-Ing. Dr. Peter HOLUBAR, Institutsgebäude Muthgasse, und Ao. Univ-Prof. Dr. Helmuth GATTERBAUER, Guttenberg-Haus, DG 24, zur Einsicht auf. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jedem/jeder im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer/in bis zum 15. November 2004 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Dr. Gatterbauer) eingebracht werden.