Anforderung von Wahlkarten (Briefwahl)

Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung des Dienstes oder infolge Ausübung ihres Berufes (zum Beispiel Dienstreise, oder Dienst in einer Aussenstelle) an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 23. November 2004 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag /Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des Wählers/der Wählerin schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am Donnerstag, 2. Dezember 2004, 15.00 Uhr, beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn er die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

Beantragung der Wahlkarte

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mit kurzer Begründung an Ao. Prof. Dr. Helmuth Gatterbauer
Vorsitzender des Wahlausschusses
Guttenberghaus, Dachgeschoß, rechter Gang, Zimmer DG 24
H731 Institut für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung E-Mail: helmuth.gatterbauer(at)boku.ac.at