Willkommen auf der Seite der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) an der BOKU

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die Arbeitnehmer*innen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Aufgabengebiet

Die SVP haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer*innen- und die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und sie zu unterstützen. Sie haben mit den Belegschaftsorganen, den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten. Sie haben auch auf die Verwendung von Schutzeinrichtungen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen zu achten.

Über Mängel ist der*die Arbeitgeber*in bzw. die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsrat unverzüglich zu informieren.
Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, die Arbeitnehmer*innen zur Mitarbeit in Belangen des Arbeitnehmer*innenschutzes anzuregen. SVP sollten stets Vorbild sein und Kolleg*innen zur Einhaltung der Arbeitnehmer*innenschutzvorschriften motivieren.

Mitwirkungsrechte

Im Arbeitnehmer*innenschutzgesetz sind auch die Mitwirkungsrechte für die SVP geregelt. Demnach sind sie berechtigt, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei den Arbeitgeber*innen und den dafür zuständigen Stellen die notwendigen Maßnahmen zu verlangen, Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.

KONTAKT

Vorsitzende: Astrid Hobel

Der*die Vorsitzende hat die Aufgabe, für die Zusammenarbeit der Sicherheitsvertrauenspersonen und für die Weitergabe von Informationen zu sorgen und vertritt die Sicherheitsvertrauenspersonen gegenüber den Arbeitgeber*innen und den Behörden. (SVP-VO § 8.2)


letzte Aktualisierung: 18.10.2024