Während dem Auslandsaufenthalt
Ich bin an meiner Gastuni angekommen und musste nun meine Kursauswahl ändern. Muss ich die ganze Äquivalenzliste neu einreichen?
Bitte informieren Sie Ihre*n Fachkoordinator*in und klären Sie die Änderungen mit ihr/ihm ab. Nach Abschluss des Auslandssemesters wird die überarbeitete Äquivalenzliste in ihrer Endfassung beim Studiendekan zur Annerkennung eingereicht.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Ich habe mein Auslandssemester gerade abgeschlossen. Was gibt es für mich Organisatorisches nun zu tun?
- Absprache mit den zuständigen Fachkoordinator*innen bezüglich Anrechnung der absolvierten Prüfungen mittels Transcript of Records und Äquivalenzliste (Unterschrift des*der Koordinators*in). Falls BOKU Pflicht-Lehrversanstaltungen angerechnet werden sollen, Unterschrift vom*von der LV-Leiter*in für Gleichwertigkeit der absolvierten LV einholen.
- Im Anschluss Anrechnung der absolvierten Prüfungen in der Studienabteilung und Vorweis des Sammelzeugnisses und Äquivalenzliste in den Studienservices.
- Spätestens 2 Monate nach Rückkehr: Hochladen der Aufenthaltsbestätigung (= Kopie des Transcript of Records = Zeugnisses) sowie der fertig unterschriebenen Äquivalenzliste (alle 4 Seiten) in einem PDF in Mobility Online.
- Abgabe eines Berichts über den Aufenthalt. Diesen Bericht bitte ebenfalls als PDF in Mobility Online hochladen.
Sie bekommen anschließend eine Abschlussmail zugesandt. In dieser Abschlussmail wird bestätigt, dass der Auslandsaufenthalt auch im System abgeschlossen ist.
Ich habe während meinem Aufenthaltsaufenthalt einige Kurse abändern müssen. Wie trage ich jene nun in die Äquivalenzliste nach dem Aufenthalt ein?

Solang Sie während dem Aufenthalt die Kurse mit der BOKU LV-Leitung bzw. der*dem Fachkoordinator*in abgesprochen haben, können Sie jene Anrechnung in die Liste eintragen. Sollten Sie sich eine Leistung für einen BOKU-Kurs anrechnenen wollen, müssen Sie dazu die Unterschrift der LV-Leitung einholen. Jene ist rechts neben der Tabelle des Äquivalenzliste nach (!) dem Aufenthalt anzufügen, sollte diese nicht in der Äquivalenzliste vor dem Aufenthalt angeführt sein.