Visa- und Einreisebestimmungen für Gastlehrende:
- Die BOKU schließt im Anlassfall v.a. für Personen mit Dienstvertrag (in Ausnahmefällen auch für Post-Docs ohne DV) mit der Universität für Bodenkultur Wien „Aufnahmevereinbarungen“ (für die Niederlassungsbewilligung „Forscher“ erforderlich) ab. (Falls Sie eine Aufnahmevereinbarung benötigen, wenden Sie sich bitte unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Adresse, Passnummer und geplanten Aufenthaltsdaten der antragstellenden Person, Projekttitel, Projektzweck, Projektbetreuer*in an der BOKU sowie Angaben zu allenfalls während des BOKU-Aufenthalts geplanten Reisen ins Ausland zB für Konferenzteilnahmen etc., mit einer Kopie des BOKU Dienstvertrages an die Leitung von BOKU-IR. Die antragstellende Person muss dann auch eine datenschutzrechliche Verpflichtungserklärung unterschreiben, die ebenfalls von der Leitung von BOKU-IR vorbereitet wird.
In allen anderen Fällen wird empfohlen, den Aufenthaltstitel "Sonderfall unselbständige Erwerbstätige" zu beantragen - auch dazu berät Sie die Leitung von BOKU-IR gerne.
- Informationen des OeAD zu Einreise und Aufenthalt für Studierende und Forschende - deutsche Fassung (https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/) bzw. englische Fassung (https://oead.at/en/to-austria/entry-and-residence/ )
- Informationsfolder sowie alle Antragsformulare für Aufenthaltstitel
- Überblick über Neuerungen des Fremdenrechts für Drittstaatenangehörige (Präsentation von Mag. Forster, OeAD GmbH, vom 17.10.2018 an der BOKU)