Reminder: AKGL Reisezuschuss
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen BOKU (AKGL) vergibt an Studentinnen eines Master- oder Doktoratsstudiums an der BOKU drei Zuschüsse als Ersatz für die Reisekosten (zB auch für Teilnahmegebühren virtuell abgehaltener Veranstaltungen) zur Teilnahme an einer internationalen, wissenschaftlichen Veranstaltung. Ein Gesamtbetrag von 1.500 € wird dabei je nach Höhe der Reisekosten/Teilnahmegebühren auf die drei zu vergebenden Zuschüsse aufgeteilt.
Antragsberechtigt sind Studentinnen eines zum Zeitpunkt der Antragstellung laufenden Master- oder Doktoratsstudiums an der BOKU, der Abschluss der Masterarbeit bzw. Dissertation ist nicht erforderlich. Noch bis zum 31. August 2020 sind Anträge auf Vergabe des AKGL Reisezuschusses möglich.
11.08.2020