Die Alpenkonvention in der Raumplanung


Die Alpenkonvention und ihre Protokolle sind unmittelbar anzuwenden. Sie forcieren eine nachhaltige räumliche Entwicklung in den Alpen. Die Raumplanung kann zwar an viele Aspekte und Vorgaben anknüpfen, die Umsetzung ist durch die komplexe Sprache aber nicht einfach. Mit dem Leitfaden für die Raumplanungspraxis wird ein einfach zugängliches Hilfsmittel bereitgestellt.

Die Alpenkonvention und ihre Protokolle wurden von Österreich unterzeichnet und ratifiziert. Sie sind damit unmittelbar anwendbares internationales Recht und von Behörden entsprechend zu berücksichtigen. Die Raumplanung nimmt hier jedenfalls eine Schüsselposition für viele Themen (Siedlungsentwicklung, Bodenschutz, Naturschutz etc.) ein. Bisher gab es aber kein leicht zugängliches Dokument, dass die Vorgaben der Alpenkonvention und ihrer Protokolle für die Raumplanung zusammenfassen.

In einem Forschungsprojekt hat Dr. Arthur Schindelegger gemeinsam mit der CIPRA Österreich einen Leitfaden erarbeitet, der Landesbehörden, Planer:innen und Politiker:innen in ihrer Arbeit unterstützen soll.

Der Leitfaden steht auf der Seite der CIPRA Österreich zum Download: Ziele und Maßnahmen der Alpenkonvention in der Raumplanung


17.03.2025