736321 Umwelt- und Pflanzenschutzrecht
- Art
- Vorlesung
- Semesterstunden
- 2
- Vortragende/r (Mitwirkende/r)
- Rathmayer, Florian , Putz, Jasmin , Vouk, Lea
- Organisation
- Angeboten im Semester
- Wintersemester 2024/25
- Unterrichts-/ Lehrsprachen
- Deutsch
- Lehrinhalt
-
Die Vorlesung bietet eine Einführung in das Umweltrecht und eine nähere Erörterung des Pflanzenschutzrechts.
Das Pflanzenschutzrecht umfasst rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen (zB Feuerbrand, Maiswurzelbohrer) an Pflanzen sowie Vorschriften über die Zulassung und den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Dargestellt werden im Einzelnen: die Zuständigkeiten von EU und Mitgliedstaaten im Bereich des Pflanzenschutzrechts, die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene (Organe, Mitentscheidungsverfahren, Delegierte Akte, Durchführungsakte, "Komitologie") und nationale Spielräume. Es wird das Verfahren über die Zulassung von Wirkstoffen (zB Glyphosat) und Pflanzenschutzmitteln auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene behandelt. Besprochen werden zudem die Vorschriften betreffend die Einfuhr, Ausfuhr und Verbringung von Pflanzen in der Union sowie die verschiedenen Pflanzenquarantänemaßnahmen. Außerdem wird die Organisation des Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienstes vermittelt.
Abgerundet wird die Lehrveranstaltung durch die Erörterung von Rechtsbereichen, die mit dem Pflanzenschutzrecht eng verknüpft sind, zB Forst-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht.
- Inhaltliche Voraussetzungen (erwartete Kenntnisse)
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Es werden keine facheinschlägigen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
- Lehrziel
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Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden imstande:
- Regelungen auf unions- und nationalrechtlicher Ebene in den Bereichen Pflanzenschutzmittel und Pflanzengesundheit zu verstehen;
- das Verfahren über die Zulassung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln auf unions- und nationalrechtlicher Ebene zu skizzieren;
- die verschiedenen Rechtsinstrumente im Bereich der Schädlingsbekämpfung zu erörtern;
- grundlegende rechtliche Kenntnisse angrenzender Rechtsmaterien wiederzugeben;
- das erworbene rechtliche Wissen zur Beurteilung und Beantwortung praxisnaher Fragestellungen heranzuziehen.
Noch mehr Informationen zur Lehrveranstaltung, wie Termine oder Informationen zu Prüfungen, usw.
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