Wird die Kompensation nach Einbindung des Flugverkehrs in das EU-ETS überflüssig?

Emissionen aus dem Flugverkehr werden ab 2012 in das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) mit aufgenommen. Dabei müssen Fluglinien, die in die (und in der) EU fliegen, für jede Tonne ausgestoßenes CO2 ein CO2 Emissions-Zertifikat (EUA) vorweisen und „stilllegen“.  Fluglinien bekommen 85% ihrer EUA Zertifikate gratis zugeteilt, den Rest müssen sie über die EU (oder von anderen Firmen) zukaufen (EU 2008). Im EU-ETS von 2012 bis 2020 wird die EU somit beträchtliche Summen durch Zertifikatsverkäufe einnehmen. Allerdings schreibt die entsprechende EU Richtlinie- 2009/29/EG über das EU ETS- lediglich vor, dass mindestens 50% der Einahmen für Reduzierung von Treibhausgasen bzw. als Anpassung an die Auswirkung des Klimawandels verwendet werden müssen (EU 2009). Da aller Voraussicht nur die Hälfte der Einnahmen von 15% der Zertifikatsverkäufen tatsächlich für die Reduktion von Treibhausgase aufgewendet wird, die Emissionen durch Flüge nicht annähernd in ihrem vollen Umfang kompensiert. Eine Studie der Europäischen Föderation ‚Transport and Environment’ stellt fest, dass die Einbindung von Flugemissionen in das EU-ETS wie sie gegenwärtig geplant sind, lediglich das jährliche Wachstum an Flugemissionen ausgleichen wird (Transport and Environment 2008). http://www.transportenvironment.org/News/2008/6/TE-reaction-to-EU-Aviation-Emissions-Trading-Agreement/