Die Universität für Bodenkultur Wien widmet sich in Lehre und Forschung dem Thema Nachhaltigkeit und dem Management natürlicher Ressourcen.

EU-Rat schließt 21 ungarische Universitäten von Horizon Europe und Erasmus aus


Rückwirkend bis 151222

Mehr als 30 Hochschul- und Kultureinrichtungen in Ungarn, darunter 21 Universitäten, wurden rückwirkend bis zum 151222 von der Finanzierung durch Horizont Europa und Erasmus ausgeschlossen. Diese Maßnahme dient dem Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.

Laut bisherigen Informationen betrifft dies Anträge rückwirkend ab 161222. Die betroffenen ungarischen Organisationen können weiterhin (d. h. auch nach dem 161222) in Horizon Europe einreichen.

Sollten diese Maßnahmen bis zum Zeitpunkt der Fördervertragsunterzeichnung nicht aufgehoben worden sein, können diese Organisationen keine Förderung erhalten und allenfalls (d. h. sofern es im Rahmen des jeweiligen Calls zulässig ist) als Associated Partner (= Arbeit an Projektaufgaben, jedoch ohne EU-Förderung) teilnehmen. In diesem Fall müsste jedoch das übrige Konsortium (ohne die ungarische Organisation) die Mindestteilnahmebedingungen erfüllen.

Laufende Projekte sind von den Maßnahmen nicht betroffen.

FAQ-Sammlung der EU-Kommission https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/support/faq;type=0,1;categories=;tenders=;programme=null;keyword=;freeTextSearchKeyword=Hungarian%20university;matchWholeText=true;period=null;status=0;sortQuery=relevance;faqListKey=faqSearchTablePageState


30.01.2023

EU-Rat schließt 21 ungarische Universitäten von Horizon Europe und Erasmus aus


EU-Rat schließt 21 ungarische Universitäten von Horizon Europe und Erasmus aus

30. Jänner 15:00 ‐

Rückwirkend bis 151222

Mehr als 30 Hochschul- und Kultureinrichtungen in Ungarn, darunter 21 Universitäten, wurden rückwirkend bis zum 151222 von der Finanzierung durch Horizont Europa und Erasmus ausgeschlossen. Diese Maßnahme dient dem Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.

Laut bisherigen Informationen betrifft dies Anträge rückwirkend ab 161222. Die betroffenen ungarischen Organisationen können weiterhin (d. h. auch nach dem 161222) in Horizon Europe einreichen.

Sollten diese Maßnahmen bis zum Zeitpunkt der Fördervertragsunterzeichnung nicht aufgehoben worden sein, können diese Organisationen keine Förderung erhalten und allenfalls (d. h. sofern es im Rahmen des jeweiligen Calls zulässig ist) als Associated Partner (= Arbeit an Projektaufgaben, jedoch ohne EU-Förderung) teilnehmen. In diesem Fall müsste jedoch das übrige Konsortium (ohne die ungarische Organisation) die Mindestteilnahmebedingungen erfüllen.

Laufende Projekte sind von den Maßnahmen nicht betroffen.

FAQ-Sammlung der EU-Kommission https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/support/faq;type=0,1;categories=;tenders=;programme=null;keyword=;freeTextSearchKeyword=Hungarian%20university;matchWholeText=true;period=null;status=0;sortQuery=relevance;faqListKey=faqSearchTablePageState

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