Allgemeine Fragen zu Prüfungsanmeldung und Co.
Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden
Sie sind zu einem anderen Prüfungstermin der gleichen Lehrveranstaltung angemeldet.
Sie können immer nur zu EINEM Prüfungstermin einer Lehrveranstaltung angemeldet. Die Anmeldung zu einem weiteren Termin ist erst möglich, wenn die Noten des vorigen Termins veröffentlicht sind.
Sobald die Prüfungen verbessert sind, und Noten feststehen, werden Sie darüber informiert. Es ist NICHT garantiert, dass Sie zum direkt nächsten Termin antreten können (Prüfungen müssen spätestens vier Wochen nach Abhaltung benotet sein).
Wird ein Termin zur Einsichtnahme bekanntgegeben, findet die Noteneintragung erst nach der Einsicht statt.
Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht
Bitte beachten Sie immer, welche anderen LVs Voraussetzung sind. Sind diese nicht erfüllt, können Sie die Prüfung nicht machen.
Sie haben die STEOP noch nicht abgeschlossen und schon zu viele LVs vorgezogen
Zu diesen 20 ECTS zählen auch alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, zu denen Sie gerade angemeldet sind.
Die STEOP gilt erst als abgeschlossen, wenn die Noten aller entsprechenden Lehrveranstaltungen in BOKU-online eingetragen sind.
Sie sind gesperrt
Wenn Sie zu einem Prüfungstermin angemeldet sind aber nicht teilnehmen, und sich nicht abmelden oder mit einer Arztbestätigung krankmelden, werden Sie für 90 Tage von der Teilnahme an dieser Prüfung ausgeschlossen.
Sie haben die LV bereits vor einiger Zeit positiv abgeschlossen
Sollten Sie mit Ihrer Note bei einer LV nicht zufrieden sein, können Sie bis maximal ein Jahr später noch einmal zur gleichen Prüfung antreten. Danach ist ein weiterer Antritt nicht möglich.
Sie sind außerordentliche*r Hörer*in oder Mitbeleger*in
In diesem Fall kann es sein, dass Sie sich nicht selbst zu LVs oder deren Prüfungen anmelden können. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit christina.steiner-friedmann(at)boku.ac.at auf.
Alle oben genannten Punkte treffen nicht zu
Sollten Sie alle Voraussetzungen erfüllen, aber BOKU-online behauptet, dass dies nicht so ist, wenden Sie sich bitte an die Studienservices. Dies kann vor allem passieren, wenn Sie nicht im aktuellsten Studienplan sind.
Wann bekomme ich das Ergebnis meiner Prüfung?
Das Universitätsgesetz besagt, dass eine Prüfung spätestens 4 Wochen nach Abhaltung benotet sein muss. Sollte diese Frist noch nicht abgelaufen sein, verzichten Sie bitte darauf per E-Mail nachzufragen, wann die Prüfung korrigiert sein wird.
Ich stehe auf der Warteliste – kann ich trotzdem an der Prüfung teilnehmen? gilt für LVs des Instituts Analytische Chemie
Die Anzahl an Prüfungsplätzen hängt mit räumlichen und personellen Kapazitäten zusammen. Weiters lehrt die Erfahrung, dass sich einige Studierende kurzfristig von Prüfungsterminen abmelden. Bitte verzichten Sie daher auf E-Mails, die um eine Erhöhung der Anzahl der Prüfungsplätze bitten. Wir haben die Zahlen im Auge, und in den letzten Jahren hat jeder und jede, der/die eine Prüfung zu einem bestimmten Termin machen wollte, diese auch machen können.
Hier sehen Sie eine Grafik zum typischen An- und Abmeldeverhalten.
