Tarife

Für die Benützung der Einrichtungen des Lehrforstgebäudes sind folgende Gebühren festgesetzt:

1. Übernachtung: Erste Nacht mit Bettzeug: 18 € (ab 1.1.2019); jede weitere Nacht: 9 €/Nacht (seit 1.1.2019)

2. Nutzung für Veranstaltungen durch Externe (§ 3 (2) der Betriebs- und Benutzungsordnung):

Hörsaal  EUR 50,-/Tag
Seminarraum  EUR 30,-/Tag
PC-Schulungsraum  EUR 70,-/Tag

Ergeben sich für die Nutzung Situationen, die hier nicht geregelt sind, muss eine besondere Vereinbarung mit der Leitung des LFZ getroffen werden.

4. Mehrwertsteuer: Erfolgt die Verrechnung nicht über eine BOKU-Kostenstelle oder einen Innenauftrag, so ist für die Nächtigung ein Zuschlag von 10 % und für die Benützung des EDV-Schulungsraumes ein Zuschlag von 20 % Mehrwertsteuer zu verrechnen. Dasselbe gilt bei Verrechnung über eine § 26-Kostenstelle.