Allgemeines zum Informationsfreiheitsgesetz
Mit dem 01. September 2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG) in Österreich in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, für mehr Offenheit und Transparenz in der (staatlichen) Verwaltung zu sorgen.
In erster Linie betroffen sind hiervon die Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden, aber unter anderem auch Universitäten. Uns als BOKU ist es ein Anliegen, auch weiterhin über unser Handeln zu informieren und damit einen aktiven Beitrag für mehr Transparenz zu leisten.
Was ändert sich durch das IFG?
Was ändert sich durch das IFG?
Das IFG sieht dem Transparenzgedanken folgend die proaktive Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse sowie die Gewährung des Zugangs zu Informationen (sofern keine Geheimhaltungsgründe vorliegen zB Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) auf Antrag vor.
Solche Informationen können sein:
- die Organisation der Universität (Organisationsplan),
- bestehende Curricula,
- die Anzahl an Studierenden und/oder Mitarbeitenden (Wissensbilanz)
- finanzielle Gebarung (Rechnungsabschluss)
Wie und wo erhält man Informationen?
Eine Vielzahl an Informationen werden seitens BOKU bereits veröffentlicht.
- Im Mitteilungsblatt (siehe auch § 20 Universitätsgetz) finden Sie insbesondere Curricula, Organisationsplan, Entwicklungsplan, Satzung, Leistungsvereinbarung, Wissensbilanz, Jahresabschluss, Richtlinien, Vollmachten und Beschlüsse.
- Auch dokumentiert die BOKU im Rahmen des Forschungsinformationssystems über vergangene und laufende Forschungsaktivitäten und finden Sie hier Informationen zu unseren Forschenden, Publikationen und Projekten.
- Weiters unterliegen die Universitäten und damit auch die BOKU diversen Berichtspflichten und können Sie Informationen zu diesen unter unidata einsehen.
Sollten Sie eine Information begehren, die Sie in diesen öffentlich zugänglichen Registern nicht finden, richten Sie bitte ein konkretes Begehren an informationsfreiheit(at)boku.ac.at unter präziser Angabe der begehrten Information (Hinweis: Geheimhaltungsgründe und Verweis auf bereits veröffentlichte Informationen nach IFG).