Allgemeine Informationen

Mit einem Fördervertrag verpflichtet sich ein Fördergeber die Durchführung einer wissenschaftlichen Arbeit zu fördern, dh öffentliche Einrichtungen finanzieren Forschung aus öffentlichen Mitteln. Die Basis bildet hierbei ein an den Fördergeber gerichtetes Förderansuchen.
Details zu Fördergebern und -programmen (Bedingungen, Kosten, offene Ausschreibungen, ...) finden Sie u.a. beim Forschungsservice / Projektsupport und auf den Webauftritten diverser Fördergeber.

Charakteristische Merkmale eines Fördervertrages

  • Fördersumme wird zweckgebunden für ein bestimmtes Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt
    In der Regel ist der Fördernehmer bei Veröffentlichungen verpflichtet auf den Fördergeber hinzuweisen.
  • Fördersumme deckt meist nicht die vollen Kosten des Projektes
  • Fördergeber erhält keine Gegenleistung für die gewährte Förderung
    Die Rechte an den Forschungsergebnissen verbleiben demnach bei der Universität als Fördernehmerin.

Hinweis: Sofern mehrere Partner an der Durchführung eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Projektes beteiligt sind, ist zwischen diesen ein Kooperationsvertrag abzuschließen. Der Kooperationsvertrag regelt insbesondere die Zusammenarbeit sowie die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Partner im Hinblick auf die Forschungsergebnisse.

Musterförderverträge und Checklisten zur Selbstprüfung von Förderverträgen finden Sie hier (Login erforderlich).