Auslaufzeiten
Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (24U) für Lebensmittel- und Biotechnologie (UH 033 217) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.
Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (24U) für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur (UH 033 219) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.
Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (24U) für Forstwirtschaft (UH 033 225) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.
Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Holz- und Naturfasertechnologie (UH 033 226) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.
Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Umwelt- und Bioressourcenmanagement (UH 033 227) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.
Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Umweltingenieurwissenschaften (UH 033 231) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.
Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Agrarwissenschaften (UH 033 255) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.