Bachelorstudien

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (20U) für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft (UH 033 231) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 30.09.2025 abzuschließen.

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (24U) für Lebensmittel- und Biotechnologie (UH 033 217) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (24U) für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur (UH 033 219) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (24U) für Forstwirtschaft (UH 033 225) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen. 

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Holz- und Naturfasertechnologie (UH 033 226) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Umwelt- und Bioressourcenmanagement (UH 033 227) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Umweltingenieurwissenschaften (UH 033 231) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.

Studierende, die dem bisherigen Bachelorstudienplan (22U) für Agrarwissenschaften (UH 033 255) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 28.02.2030 abzuschließen.

Masterstudien

Studierende, die dem bisherigen Masterstudienplan (20U) für Joint degree - Sustainability in Agriculture, Food Production and Food Technology in the Danube Region (UH 066 501) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis 31.10.2025 abzuschließen.