Regelungen für Präsenzprüfungen im Sommersemester 2020


Prüfungen sollen soweit möglich weiterhin in digitaler Form stattfinden. Wenn Prüfungen vor Ort stattfinden, sind die folgenden Abläufe einzuhalten.

Prüfen unter den neuen Bedingungen ist eine neue Erfahrung für Studierende und Lehrende. Ziel ist es, Prüfungen trotz strikter Gesundheitsregelungen möglichst stressfrei zu gestalten. Nehmen Sie aufeinander Rücksicht und bleiben Sie gelassen.

Vor der Prüfung:

  • Melden Sie sich über BOKUonline für die Prüfung an und informieren Sie sich dort auch über die Prüfungsmodalitäten.
  • Wenn Sie einer Risikogruppe angehören und an Präsenzprüfungen vor Ort nicht ohne weiteres teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle zur Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
  • Wenn Sie auf Grund von Reisebeschränkungen nicht an Präsenzprüfungen vor Ort teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an den*die jeweilige*n Lehrveranstaltungsleiter*in.
  • Sollten Sie in den 14 Tagen vor der Prüfung Symptome von COVID-19 haben oder mit Menschen in Kontakt gewesen sein, bei denen dies der Fall ist, dann melden Sie sich von der Prüfung ab.

Am Tag der Prüfung:

  • Seien Sie pünktlich und rechnen Sie mit Wartezeiten vor den Eingängen.
  • Halten Sie immer mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen, auch bei Warteschlangen oder anderen Situationen, bei denen mehrere Personen anwesend sind (z.B. Sanitäranlagen).
  • Legen Sie vor dem Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasen-Schutz an.
  • Desinfizieren Sie unmittelbar nach dem Betreten des Gebäudes Ihre Hände bei einem der aufgestellten Desinfektionsmittelspender oder waschen Sie sich im nächstgelegenen WC die Hände mindestens 30 Sekunden lang mit Seife.
  • Gehen Sie anschließend unverzüglich zu Ihrem Prüfungsraum.
  • Auf der Tischfläche sind ausschließlich Stifte, für die Prüfung erlaubte Hilfsmittel, Ihr Ausweis und eventuell Ihr Getränk erlaubt.
  • Der Mund-Nasen-Schutz darf erst abgelegt werden, wenn alle Kandidat*innen ihren Sitzplatz eingenommen haben, wenn alle Prüfungsaufgaben ausgeteilt wurden und wenn die Identitätskontrolle stattgefunden hat. Der Mund-Nasen-Schutz muss aber nicht abgelegt werden.
  • Nur bei der Kontrolle der Identität kann – unter Wahrung des Sicherheitsabstandes – angeordnet werden, dass der Mund-Nasen-Schutz abzunehmen ist.
  • Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich durch Aufzeigen an die Prüfungsaufsicht. Legen Sie bei jeder Interaktion Ihren Mund-Nasen-Schutz an.
  • Wenn die Prüfungszeit zu Ende ist, oder wenn Sie vorzeitig abgeben, legen Sie den Mund-Nasen-Schutz wieder an.
  • Nach der Prüfung verlassen Sie das Gebäude unverzüglich, ein Verweilen ist nicht gestattet.

Wenn Regeln nicht eingehalten werden:

Alle Regelungen und Anweisungen, die Sie während der Prüfung vor Ort erhalten, sind einzuhalten. Die Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit aller Beteiligten und sind Grundlage für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung.

Bei einem Verstoß gegen Regelungen oder bei Nichtbefolgen von Anweisungen hat die anwesende Prüfungsaufsicht nach einer einmaligen Aufforderung den Abbruch der Prüfung auszusprechen. Der*die betreffende Kandidat*in hat das Gebäude dann unverzüglich zu verlassen. Der Vorfall ist zu protokollieren und unverzüglich dem Studiendekan zu melden.

Hinweise für die Prüfungsaufsicht:

Die*der Prüfer*in hat für einen geordneten Ablauf der Prüfung zu sorgen (§ 84 Abs. 3 BOKU-Satzung). Es ist darauf zu achten, dass die Kandidat*innen ab dem Zeitpunkt des Betretens des Prüfungsraumes den Mindestabstand von 1 m einhalten, und dass vor und nach der Prüfungszeit der Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Die Kandidat*innen sind im Prüfungsraum bestmöglich zu verteilen, zwischen den Sitzplätzen ist jedenfalls ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.

Auch die Prüfungsaufsicht hat vor Beginn der Prüfung, während der Identitätskontrolle, bei jeder Interaktion und nach dem Ende der Prüfungszeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In den Räumen werden soweit verfügbar Faceshields bereitgelegt, die von der Prüfungsaufsicht zusätzlich getragen werden können. Die Faceshields verbleiben im Raum und werden nach jeder Verwendung vom Reinigungspersonal desinfiziert.


25.05.2020