Die BOKU Doctoral School AgriGenomics vernetzt komplementäre Forschungsfelder mit dem Ziel, genetische und biochemische Mechanismen, die für die Leistung von landwirtschaftliche Organismen und der Qualität von Produkten verantwortlich sind, aufzuklären und für die Züchtung von Nutztieren und Pflanzen zu nutzen.

Durch den interdisziplinäre Ansatz werden Doktoratsstudierenden sowohl forschungsfeldübergreifendes Wissen als auch Kenntnisse in neuen methologischen Ansätzen vermittelt. Der Mehrwert liegt dabei besonderns in der ganzheitlichen Betrachtung von landwirtschaftlichen Systemen.

Nähere Informationen über die Forschungsschwerpunkte, das Ausbildungsprogramm und die beteiligten Faculty-Mitglieder sind auf der Website der Doctoral School ersichtlich: agrigenomics.boku.ac.at

Zulassung

  1. Voraussetzung für die Zulassung zu den Doktoratsstudien „Advanced Biorefineries: Chemistry and Materials“, „AgriGenomics”, „Biomaterials and Biointerfaces”, „Bioprocess Engineering“, „Build like Nature: Resilient Buildings, Materials and Society“, „Hazards and Risks in Alpine Regions under Global Change“, „Human River Systems in the 21st Century“, „Social Ecology“ und „Transitions to Sustainability” ist:
    • a.1.) der Abschluss eines naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiums

      oder
       
    • a.2.)  der Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung das den in lit. a) genannten Diplom- oder Masterstudien gleichwertig ist,

      oder
       
    • a.3.)  der Abschluss eines durch Verordnung als fachlich einschlägig festgestellten inländischen Fachhochschul-Studienganges

      oder
       
    • a.4.) die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für das Studium des PhD BOKU University

      und
       
    • b) die Aufnahme in eine BOKU Doctoral School

      und
       
    • c) der Abschluss einer ergänzenden programmspezifischen Dissertationsvereinbarung.
       

  2. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen (im Ausmaß von maximal 60 ECTS-Punkten) auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums zusätzlich zum Rigorosum abzulegen sind.
  3. Die Zulassung nach Abs. 1 lit. a.2.) von Absolventen oder Absolventinnen ausländischer, postsekundärer Bildungseinrichtungen setzt den Nachweis er unmittelbaren Zulassung zum Doktoratsstudium im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wird, voraus.
  4. Die Zulassung erfolgt durch den Rektor oder die Rektorin der Universität für Bodenkultur Wien.

Dauer und Organisation

  1. Die Doktoratsstudien „Advanced Biorefineries: Chemistry and Materials“, „AgriGenomics”, „Biomaterials and Biointerfaces”, „Bioprocess Engineering“, „Build like Nature: Resilient Buildings, Materials and Society“, „Hazards and Risks in Alpine Regions under Global Change“, „Human River Systems in the 21st Century“, „Social Ecology“ und „Transitions to Sustainability“ umfassen mindestens 180 ECTS-Punkte, davon mindestens 20 ECTS-Punkte Doktoratslehrveranstaltungen. Die genaue Festlegung der erforderlichen Leistungsnachweise (mit Angabe des Mindestumfanges an ECTS-Punkten und einer Auflistung der Pflichtlehrveranstaltungen) wird in der ergänzenden programmspezifischen Dissertationsvereinbarung festgehalten.
  2. Erfolgt die Zulassung gemäß § 2 Abs. 1 lit. a. 3., so erhöht sich der Umfang der Doktoratsstudien gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Nach Zulassung zu den gegenständlichen Doktoratsstudien hat der Bewerber oder die Bewerberin innerhalb eines Jahres das Doktoratsprojekt beim Studiendekan oder bei der Studiendekanin anzumelden. Die Anmeldung des Doktoratsprojektes umfasst:
    • Dissertationsthema
    • Basierend auf dem fachlichen Schwerpunkt die Festlegung des akademischen Grades, der nach erfolgreicher Defensio zu verleihen ist.
    • Nennung eines Betreuers oder einer Betreuerin mit einschlägiger großer Lehrbefugnis der oder die Mitglied der Faculty der BOKU Doctoral School ist. Die Betreuung von Doktoratsstudien hat durch Personen mit einer großen Lehrbefugnis zu erfolgen. Der Betreuer oder die Betreuerin muss der Faculty der BOKU Doctoral School angehören.
    • Vorlage eines vom Betreuer oder von der Betreuerin approbierten Exposés das folgende Punkte beinhaltet:
      • Beratungsteam (muss aus mindestens 3 Personen inklusive Betreuer oder Betreuerin bestehen, davon mindestens noch ein Mitglied der Faculty der BOKU Doctoral School mit großer Lehrbefugnis oder gleichwertiger Qualifikation)
      • Zeit- und Arbeitsplan
      • Ressourcenplan
      • Vorschlag von Doktoratslehrveranstaltungen

Anmeldung zum Projekt Doktorat

Änderung von genehmigten Doktoratslehrveranstaltungen

Nachnominierung von Doktoratslehrveranstaltungen