Kurzbeschreibung

Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit Bezug zur Bodenkultur.

Das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien entwickelt die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit Bezug zur Bodenkultur, weiter.

An die Absolvent*innen des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien wird der akademische Grad „Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“, „Doktorin der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ oder „Doktorx der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“, lateinisch „Doctor rerum socialium oeconomica-rumque“, abgekürzt „Dr.rer.soc.oec.“, „Dr.in rer.soc.oec.“ oder „Dr.x rer.soc.oec.“ verliehen.

Zulassungsvoraussetzung

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien ist:

  • der Abschluss eines Diplom- oder Masterstudiums an der BOKU oder eines individuellen Diplom- oder Masterstudiums mit Schwerpunkt an der BOKU oder
  • der Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das den im vorigen Punkt genannten Diplom- oder Masterstudien gleichwertig ist oder
  • der Abschluss eines durch Verordnung als fachlich einschlägig festgestellten inländischen Fachhochschul-Studienganges oder
  • der Abschluss eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen1) Diplom- oder Masterstudiums.

1) Unter Sozialwissenschaften sind die in Punkt 5 der ÖSTAT-Wissenschaftszweige angeführten Fächer zu verstehen.

(2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums zusätzlich zum Rigorosum abzulegen sind.

(3) Die Zulassung nach § 2 Abs. 1 lit. b.) des Studienplans von Absolvent*innen ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen setzt den Nachweis der unmittelbaren Zulassung zum Doktoratsstudium im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wird, voraus.
 
(4) Die Zulassung erfolgt durch den*die Rektor*in der Universität für Bodenkultur Wien. Die Antragsstellung erfolgt in den Studienservices.

Doktoratsprojekt

(1) Das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften umfasst mindestens 180 ECTS, davon mindestens 18 ECTS Doktorat-Lehrveranstaltungen (inklusive der verpflichtenden 4 ECTS Lehrveranstaltung „Principles and challenges of research in socio-economics, natural resources and life sciences“) und mindestens 162 ECTS für die Dissertation. Das Thema der Dissertation ist einem sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fach zu entnehmen, das an der Universität für Bodenkultur Wien durch eine*n Universitätslehrer*in mit großer Lehrbefugnis vertreten ist.

(2) Nach Zulassung zum Doktoratsstudium hat der*die Studierende das Doktoratsprojekt innerhalb eines Jahres bei dem*der Studiendekan*in anzumelden. Das Doktoratsprojekt ist vor der Anmeldung universitätsöffentlich zu präsentieren (z.B. in Seminaren am Institut/Department oder auf der Website). Die Anmeldung des Doktoratsprojektes schließt folgende Punkte ein:

  • Betreuer*in mit großer Lehrbefugnis in einem sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fach,
  • das von dem*der Betreuer*in approbierte Exposé (muss den Arbeitstitel und die inhaltliche Beschreibung der Dissertation sowie einen Zeit-, Arbeits- und Ressourcenplan enthalten),
  • ein gemeinsam mit dem*der Betreuer*in erstellter Plan zu Form und Umfang der Dissertation,
  • das Beratungsteam (Advisory Team) bestehend aus mindestens zwei Personen,
  • optional ein oder zwei Mitbetreuer*innen,
  • Beantragung der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen (im Einvernehmen mit dem*der Betreuer*in).

Anmeldung zum Projekt Doktorat

Änderung von genehmigten Doktoratslehrveranstaltungen

Nachnominierung von Doktoratslehrveranstaltungen