Kurzbeschreibung

Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf den Gebieten der Bodenkultur.

Das Doktoratsstudium der Bodenkultur entwickelt die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf den Gebieten der Bodenkultur weiter.

An die Absolvent*innen des Doktoratsstudiums der Bodenkultur wird der akademische Grad „Doktor der Bodenkultur“, „Doktorin der Bodenkultur“ oder „Doktorx der Bodenkultur“, lateinisch „Doctor rerum naturalium technicarum“, abgekürzt „Dr.nat.techn.“, „Dr.innat.techn.“ oder „Dr.xnat.techn.“ verliehen.

Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium der Bodenkultur ist:

  • der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder
  • der Abschluss eines Studiums eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
  • Nicht an der Universität für Bodenkultur Wien abgeschlossene Studien kommen fachlich in Frage, wenn sie einem an der Universität für Bodenkultur Wien eingerichteten Studium vergleichbar sind.
  • Es sind mindestens 300 ECTS-Punkte in einem oder mehreren ordentlichen Studien nachzuweisen.

Doktoratsprojekt

(1) Das Doktoratsstudium der Bodenkultur umfasst mindestens 180 ECTS, davon mindestens 18 ECTS Doktorat-Lehrveranstaltungen (inklusive der verpflichtenden 4 ECTS Lehrveranstaltung „Principles and challenges of research in socio-economics, natural resources and life sciences“) und 162 ECTS für die Dissertation. Das Thema der Dissertation ist einem wissenschaftlichen Fach zu entnehmen, das an der Universität für Bodenkultur Wien durch eine*n Universitätslehrer*in mit großer Lehrbefugnis vertreten ist.

(2) Nach Zulassung zum Doktoratsstudium hat der*die Studierende das Doktoratsprojekt innerhalb eines Jahres bei dem*der Studiendekan*in anzumelden. Das Doktoratsprojekt ist vor der Anmeldung universitätsöffentlich zu präsentieren (z.B. in Seminaren am Institut/Department oder auf der Website). Die Anmeldung des Doktoratsprojektes schließt folgende Punkte ein:

  • das von dem*der Betreuer*in approbierte Exposé (muss den Arbeitstitel und die inhaltliche Beschreibung der Dissertation sowie einen Zeit-, Arbeits- und Ressourcenplan enthalten),
  • ein gemeinsam mit dem*der Betreuer*in erstellter Plan zu Form und Umfang der Dissertation,
  • das Beratungsteam (Advisory Team) bestehend aus mindestens zwei Personen,
  • optional ein oder zwei Mitbetreuer*innen,
  • Beantragung der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen (im Einvernehmen mit dem*der Betreuer*in).

Anmeldung zum Projekt Doktorat

Nachnominierung (english version)