Anerkennungen
Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen können anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen. Die entsprechenden Leistungen, die für das aktuelle Studium vorgeschrieben sind, müssen nicht noch einmal erbracht werden.
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung.