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Das Maturazeugnis, Zeugnis Vorstudienlehrgang, Zeugnis Studienberechtigungsprüfung muss belegen, dass die allgemeine Universitätsreife nach dem 31. August bzw. nach dem 31. Jänner erreicht wurde.
Das Maturazeugnis, Zeugnis Vorstudienlehrgang, Zeugnis Studienberechtigungsprüfung muss belegen, dass die allgemeine Universitätsreife nach dem 31. August bzw. nach dem 31. Jänner erreicht wurde.