Informationen zu Lehrveranstaltungen
Die Leiter*innen der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Form, die Inhalte, die Termine und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Form, die Methoden, die Termine, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfungen zu informieren.
Die Leiter*innen der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, die Lehrveranstaltungen mit Genehmigung der Vizerektorin für Lehre, Weiterbildung und Studierende nur während eines Teiles eines Semesters, aber mit entsprechend erhöhter wöchentlicher Stundenzahl durchzuführen ("Blocklehrveranstaltungen"). Die Blocklehrveranstaltung ist zu genehmigen, wenn wichtige Gründe nicht dagegen sprechen und die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Der Umfang der Lehrveranstaltungen ist in ECTS-Anrechnungspunkten und in Semesterwochenstunden anzugeben. Eine Semesterwochenstunde entspricht so vielen Unterrichtseinheiten, wie das Semester Unterrichtswochen umfasst. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.