Studienabschluss von BOKU-Masterstudien


Deckblatt und Formatvorlage

Verpflichtend ab 1. Oktober 2021!

Mit Beginn des Studienjahres 2021/22 ist für alle Masterarbeiten das Musterdeckblatt verpflichtend zu verwenden. Die Formatvorlage kann optional verwendet werden.

Deutsche Version:
Deckblatt
Deckblatt Erläuterung
Formatvorlage

Englische Version:
Cover page
Cover page explanation
Template

Ab 1. Oktober 2022 gelten die neuen Satzungsbestimmungen zur Mitbetreuung von Masterarbeiten.


Vorbereitung des Studienabschlusses

Wenn alle Studienleistungen erbracht sind, kann nach Überprüfung durch die Studienservices (Vorkontrolle), ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Studienabschluss erfüllt sind, die Anmeldung zur Defensio oder Masterprüfung erfolgen bzw. können Studierende von Masterstudien ohne Defensio/kommissionelle Masterprüfung um Ausstellung der Abschlussdokumente ansuchen.

Die Überprüfung durch die Studienservices wird ein Semester vor der Anmeldung zur Defensio/Masterprüfung bzw. vor dem Abschluss des Masterstudiums empfohlen, damit etwaige Mängel noch rechtzeitig behoben werden können. Dazu senden Sie eine E-Mail inklusive Auflistung der Wahllehrveranstaltungen und der freien Wahllehrveranstaltungen an studienservices(at)boku.ac.at.

Alle freien Wahllehrveranstaltungen von anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen sind von den Studierenden in BOKUonline (Anerkennungen / Leistungsnachträge) als „Neue Leistung“ zu erfassen. Die Leistungsnachweise müssen bei der Einreichung vorgelegt werden. 

Das Masterstudium wird mit dem Datum der letzten erbrachten Leistung bzw. Übernahme der Äquivalenzen laut Äquivalenzliste (Einreichdatum) oder der Defensio/kommissionellen Masterprüfung geschlossen. Mit dem Abschluss des Masterstudiums erlischt der Studierendenstatus.

Die Zulassung zur Defensio/Masterprüfung, mit der auch das Studium abgeschlossen wird, bzw. der Abschluss von Masterstudien ohne Defensio/kommissionelle Masterprüfung setzt die Erfüllung folgender gesetzlich vorgeschriebener Bedingungen voraus:

  • die positive Absolvierung aller im Studienplan vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (alle Prüfungen müssen in BOKUonline gültig gesetzt sein)
  • die positive Beurteilung der Masterarbeit  

Sind diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann die eigentliche Anmeldung erfolgen. Dazu sind folgende Unterlagen bzw. Formulare vorzulegen - bitte die aktuellen Informationen beachten:


Anmeldung zur Defensio

  • Anmeldung zur Defensio mit dem koordinierten Termin der Defensio (Datum, Zeit, Ort/Raum) und dem Vorschlag für den habilitierten Vorsitz und die zwei mitwirkenden habilitierten Universitätslehrer*innen
  • Bestätigung der Pflichtpraxis (wenn lt. Studienplan erforderlich)
  • eine steif gebundene Masterarbeit mit Vor- und Zunamen auf dem Buchrücken inkl. unterschriebener eidesstattlicher Erklärung
  • Masterarbeit in elektronischer Form (pdf)
  • Kopie des Deckblattes der Masterarbeit
  • Beurteilung der Masterarbeit: Bewertungsbogen für eine Masterarbeit
  • wenn erforderlich Antrag auf Sperre der Masterarbeit mit ausführlicher Begründung (inkl. Unterschrift der Institutsleitung) 
  • Abstracts-Ausdruck nach Online-Eingabe in der Abstracts-Applikation (http://www.boku.ac.at/zid-abstracts.html) und Freigabe der Abstracts durch den*die Betreuer*in
  • letztgültiges Studienblatt
  • Entlastungsbestätigung der Bibliothek: ub.support(at)boku.ac.at
  • Anerkennungsbescheide
  • Originalzeugnisse von anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen für freie Wahllehrveranstaltungen (bitte nicht auf vorherigen Leistungsnachträge in BOKUonline vergessen)

Gemäß Richtlinie für die Defensio einer Masterarbeit an der Universität für Bodenkultur Wien hat die Anmeldung zur Defensio spätestens drei Wochen vor dem Defensiotermin zu erfolgen. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular wird von den Studienservices dem*der Studiendekan*in zur Genehmigung vorgelegt. Die dreiwöchige Frist beginnt am Tag der Anmeldung, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Defensio

Defensiones können während des gesamten Jahres stattfinden. Ausgenommen davon ist die prüfungsfreie Zeit (Einteilung des Studienjahres).

Die Zusammensetzung des Defensiosenats wie auch die Festlegung des Defensiotermins (Datum, Zeit, Ort/Raum) obliegt dem*der Studierenden. Der*die Studierende koordiniert im Vorfeld einen Defensiotermin mit zwei Universitätslehrer*innen mit großer Lehrbefugnis. Der*die Betreuer*in der Masterarbeit ist in der Regel Teil der Kommission, kann jedoch nicht den Vorsitz übernehmen. Der Vorsitz wird von den Studienservices festgelegt. Der*die Studierende hat die Möglichkeit einen Vorsitz vorzuschlagen. Dieser muss einem anderen Department als der*die Betreuer*in der Masterarbeit angehören.

Informationen zu studienabschließenden Prüfungen per Videokonferenz finden Sie hier.
 

Abschlussdokumente

Sobald die amtssignierten Abschlussdokumente (Verleihungsbescheid, Abschlusszeugnis und Diploma Supplement) erstellt sind, erfolgt eine Verständigung per E-Mail.

Nach Erhalt der Bestätigung über die Eingabe des Erhebungsbogens über studienbezogene Auslandsaufenthalte UHStat2 werden die Abschlussdokumente per E-Mail zugestellt (Liste von möglichen Auslandsaufenthalten).

Vier Wochen nach Übermittlung des amtssignierten Verleihungsbescheids per E-Mail wird der Verleihungsbescheid rechtskräftig und Sie haben das Recht, den Ihnen verliehenen akademischen Grad zu führen. Wenn Sie den akademischen Grad schon früher führen möchten, melden Sie den Studienservices per E-Mail, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Der Verleihungsbescheid wird mit dem Tag Ihres Rechtsmittelverzichts gültig.

Falls Sie aus zwingenden rechtlichen Gründen eine unterschriebene Ausfertigung der Abschlussdokumente benötigen, senden Sie bitte den entsprechenden Nachweis an studienservices(at)boku.ac.at. Diese Abschlussdokumente können nicht per Post zugesendet werden und sind von Ihnen persönlich oder einer bevollmächtigten Person in den Studienservices nach Terminvereinbarung (Termin Abschluss Bachelor und Master) abzuholen.

Falls die Abschlussdokumente nicht persönlich abgeholt werden können, müssen das vollständig ausgefüllte Formular für eine Bevollmächtigung sowie ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

 

Akademische Feier

Die Anmeldung zu einer akademischen Feier (Sponsion) ist erst nach Übernahme der Abschlussdokumente möglich. Details zu den akademischen Feiern finden Sie unter Sponsionen und Promotionen.